Gebühren bei Sprungrevision zum BGH

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Sunshine_1983
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#1

08.10.2007, 11:39

[color=darkblue]Hallo...
also, ich bin Azubine und bekomme ab und an (für mich) komische Sachen vorgelegt.
Heute wieder: Strafsache vor dem LG als Nebenkläger, der Angeklagte wurde verurteilt, der Verteidiger legte Revision ein. Dann erhielten wir ein Schreiben vom BGH - den Antrag vom Generalbundesanwalt, die Revision als unbegründet zu verwerfen - und jetzt den Beschluss des BGH, dass die Revision als unbegründet verworfen wurde. Wir haben dazu nichts geschrieben - nur unsere Mandantin informiert.
Frage: Kann ich Gebühren abrechnen :?: Wenn ja, welche :?:

Vielen Dank im Vorraus... LG[/color]
StineP

#2

08.10.2007, 12:09

Meiner Meinung nach könnt Ihr nichts abrechnen. Ihr seid ja nicht direkt tätig geworden.
RenoNRW
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#3

09.10.2007, 13:32

Puh da schließe ich mich Stine an aber ich weiss es nicht sicher...
Tut das, was ich auch tun würde :-)
Sunshine_1983
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#4

10.10.2007, 13:58

Vielen lieben Dank, an euch beide... Ich hab meiner Chefin gesagt, dass wir nichts beantragen können.
Begründung: Verfahrensgebühr gibts nur, wenn wir das Verfahren betreiben. Da wir nix gemacht haben, gibts auch nix.
Lieben Dank nochmal...
Janin

#5

10.10.2007, 14:15

genau hier entstehen für euch keine gebühren.
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