Also per Fax wäre mir nichts, ich schicke beglaubigte Abschrift mit Zustellungskarte. Das ist am sichersten.
MfG[/quote]
Da ich auch gelernt habe, dass man unter anderem das Original mitschicken muss, ist das eine Methode, um das Original nicht herauszugeben. Funktioniert auch, zumal das Empfangsbekenntis auch problemlos "mal eben" per Fax zurückgeschickt werden kann und man in der Regel nicht lange darauf warten muss. Habe auch bei der Vollstreckung nie Probleme damit gehabt.
Vergleichsprotokoll frist notieren
Das Gesetz ist eindeutig. Per Telefax ist auch der schnellste Weg.
im Übrigen möchte ich ganz dringend empfehlen, niemals nicht ein Original aus der Hand zu geben, wenn man es nicht wirklich muss. Sollte man auch nicht als Möglichkeit hier reinschreiben - sonst macht das noch nen Azubi oder so...
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Hier wurde gefragt, welche Möglichkeiten der Zustellung von Anwalt zu Anwalt es gibt.
In Anwaltskanzleien werden nunmal, je nach Organisation und Wunsch des Chefs, drei Varianten der Übersendung praktiziert (per Fax, Original und beglaubigte Ablichtung oder nur beglaubigte Ablichtung). Also werden diese drei Möglichkeiten richtigerweise auch als Antwort genannt. Keine dieser Varianten ist falsch.
Darüber, ob es glücklich ist, einen Originaltitel zu versenden kann man sicherlich diskutieren (wobei ich da bei 95 % der Gegenanwälte kein Problem sehe).
Ich schicke auch nur eine Beglaubigte raus. In dem Büro in dem ich davor gearbeitet habe, wurde das Original und eine Beglaubigte geschickt (und vom Chef hätte es ein Donnerwetter gegeben, wenn dies nicht gemacht worden wäre).
btw: Wenn man nicht möchte, dass Azubis sich hier "ungünstige" Dinge abschauen, solle man vielleicht auch nicht "niemals nicht" schreiben
In Anwaltskanzleien werden nunmal, je nach Organisation und Wunsch des Chefs, drei Varianten der Übersendung praktiziert (per Fax, Original und beglaubigte Ablichtung oder nur beglaubigte Ablichtung). Also werden diese drei Möglichkeiten richtigerweise auch als Antwort genannt. Keine dieser Varianten ist falsch.
Darüber, ob es glücklich ist, einen Originaltitel zu versenden kann man sicherlich diskutieren (wobei ich da bei 95 % der Gegenanwälte kein Problem sehe).
Ich schicke auch nur eine Beglaubigte raus. In dem Büro in dem ich davor gearbeitet habe, wurde das Original und eine Beglaubigte geschickt (und vom Chef hätte es ein Donnerwetter gegeben, wenn dies nicht gemacht worden wäre).
btw: Wenn man nicht möchte, dass Azubis sich hier "ungünstige" Dinge abschauen, solle man vielleicht auch nicht "niemals nicht" schreiben
Zuletzt geändert von mrsgoalkeeper am 26.07.2013, 09:42, insgesamt 1-mal geändert.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
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Ich habe noch nie meine vollstreckbare Ausfertigung aus der Hand gegeben für eine Zustellung. Wenn dem Gegenanwalt die Zustellung einer auf jeder Seite beglaubigten Ablichtung nicht ausreicht, stell ich eben über den Gerichtsvollzieher zu. Soll er doch seinem Mandanten erklären, warum dieser nun für die Zustellung noch extra Kosten zahlen darf
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.