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Sunshine_1983
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#1
08.10.2007, 11:39
[color=darkblue]Hallo...
also, ich bin Azubine und bekomme ab und an (für mich) komische Sachen vorgelegt.
Heute wieder: Strafsache vor dem LG als Nebenkläger, der Angeklagte wurde verurteilt, der Verteidiger legte Revision ein. Dann erhielten wir ein Schreiben vom BGH - den Antrag vom Generalbundesanwalt, die Revision als unbegründet zu verwerfen - und jetzt den Beschluss des BGH, dass die Revision als unbegründet verworfen wurde. Wir haben dazu nichts geschrieben - nur unsere Mandantin informiert.
Frage: Kann ich Gebühren abrechnen
![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)
Wenn ja, welche
Vielen Dank im Vorraus... LG[/color]
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StineP
#2
08.10.2007, 12:09
Meiner Meinung nach könnt Ihr nichts abrechnen. Ihr seid ja nicht direkt tätig geworden.
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RenoNRW
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#3
09.10.2007, 13:32
Puh da schließe ich mich Stine an aber ich weiss es nicht sicher...
Tut das, was ich auch tun würde :-)
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Sunshine_1983
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#4
10.10.2007, 13:58
Vielen lieben Dank, an euch beide... Ich hab meiner Chefin gesagt, dass wir nichts beantragen können.
Begründung: Verfahrensgebühr gibts nur, wenn wir das Verfahren betreiben. Da wir nix gemacht haben, gibts auch nix.
Lieben Dank nochmal...