Hallo,
ich habe mal eine Frage ich möchte mich im Sommer (2013) gerne bewerben und ich würde dafür gerne ein Zwischenzeugnis haben, da ich denke dass mein Abschlusszeugnis schlechter wird ..
Kann ich jetzt (im 2. Lj.) Zwischenzeugnis verlangen oder muss ich da warten bis nächstes Jahr.
Ich möchte meiner Chefin nicht sagen, dass ich jetzt schon auf der Suche bin, da das nur böses Blut geben würde..
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte ich bin mir so unsicher..
LG
Zwischenzeugnis im 2. Lehrjahr??
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Liebe Miss Kitty,
du kannst jederzeit ein Zwischenzeugnis von deinem Arbeitgeber fordern. Jedoch ist dann die Frage deiner Arbeitgeberin berechtigt, wozu du ein Zwischenzeugnis brauchst - also jetzt schon. Wenn du dich für die Abschlussprüfung Ende diesen Jahres anmelden musst, muss dein Arbeitgeber sowieso ein Zwischenzeugnis schreiben und dies der Anmeldung zur Prüfung beifügen.
Ich habe die Erfahrung gemacht (bin Ende 3. Lj), dass man sich für einen neuen Job noch gar nicht so früh bewerben muss, da immer gesucht wird. Manchmal erhälst du gerade bei so frühen Bewerbungen eher absagen, da die Anwälte meist für sofort oder z.B. in 3 Monaten suchen - so war es jedenfalls öfters bei mir.
An deiner Stelle würde ich offen mit deinem Chef sprechen und sagen, dass du gerne ein Zwischenzeugnis deiner Ausbildung hättest, um dich damit weiter zu bewerben. Verweigern kann er das nicht. Wenn er es nicht möchte, gehe hin und schreibe dir selbst eins als Entwurf und lege es ihm vor. Bitte ihn um ein Gespräch, damit ihr den Entwurf besprechen könnt. Eine Vorlage meines Zwischenzeugnisses, kann ich dir gerne per mail schicken, dazu brauche ich von dir nur deine mail adresse per pn.
LG T
PS: Schreibe bitte noch bei dir bei "Beruf" in dein Profil das zu Refa AZUBI bist
du kannst jederzeit ein Zwischenzeugnis von deinem Arbeitgeber fordern. Jedoch ist dann die Frage deiner Arbeitgeberin berechtigt, wozu du ein Zwischenzeugnis brauchst - also jetzt schon. Wenn du dich für die Abschlussprüfung Ende diesen Jahres anmelden musst, muss dein Arbeitgeber sowieso ein Zwischenzeugnis schreiben und dies der Anmeldung zur Prüfung beifügen.
Ich habe die Erfahrung gemacht (bin Ende 3. Lj), dass man sich für einen neuen Job noch gar nicht so früh bewerben muss, da immer gesucht wird. Manchmal erhälst du gerade bei so frühen Bewerbungen eher absagen, da die Anwälte meist für sofort oder z.B. in 3 Monaten suchen - so war es jedenfalls öfters bei mir.
An deiner Stelle würde ich offen mit deinem Chef sprechen und sagen, dass du gerne ein Zwischenzeugnis deiner Ausbildung hättest, um dich damit weiter zu bewerben. Verweigern kann er das nicht. Wenn er es nicht möchte, gehe hin und schreibe dir selbst eins als Entwurf und lege es ihm vor. Bitte ihn um ein Gespräch, damit ihr den Entwurf besprechen könnt. Eine Vorlage meines Zwischenzeugnisses, kann ich dir gerne per mail schicken, dazu brauche ich von dir nur deine mail adresse per pn.
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Das kannst du nicht verallgemeinern. Hier in Hamburg z. B. wird der Anmeldung zur Abschlussprüfung nur das Berichtsheft beigefügt. Ich würde also nicht automatisch ein Zwischenzeugnis bekommen.leoniemaus5 hat geschrieben: Wenn du dich für die Abschlussprüfung Ende diesen Jahres anmelden musst, muss dein Arbeitgeber sowieso ein Zwischenzeugnis schreiben und dies der Anmeldung zur Prüfung beifügen.
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Bei uns (Kammer Nürnberg) muss man nur die Zwischenprüfungsbescheinigung bei der anmeldung beifügen und das Berichtsheft zur mündlichen Prüfung mitbringen. Ein Zwischenzeugnis wird nicht verlangt.Refa-Azubi-2011 hat geschrieben:Das kannst du nicht verallgemeinern. Hier in Hamburg z. B. wird der Anmeldung zur Abschlussprüfung nur das Berichtsheft beigefügt. Ich würde also nicht automatisch ein Zwischenzeugnis bekommen.leoniemaus5 hat geschrieben: Wenn du dich für die Abschlussprüfung Ende diesen Jahres anmelden musst, muss dein Arbeitgeber sowieso ein Zwischenzeugnis schreiben und dies der Anmeldung zur Prüfung beifügen.
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Wieso sollte dein Abschlusszeugnis schlechter werden?MissKitty hat geschrieben: ich habe mal eine Frage ich möchte mich im Sommer (2013) gerne bewerben und ich würde dafür gerne ein Zwischenzeugnis haben, da ich denke dass mein Abschlusszeugnis schlechter wird ..
Beworben habe ich mich in der Ausbildung noch ohne Zeugnis. Wurde dan zwar überraschenderweise doch übernommen, weil eine Stelle frei wurde, hätte aber auch eine andere Stelle bekommen, auf die ich mich beworben hab. Ich würd an deiner Stelle noch warten mit dem Bewerben. Ein Jah vorher plan eh keine Kanzlei eine Stellenbesetzung.
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Refa Azubi 2011 weil sie auch aus NRW ist, deshalb bin ich mal davon ausgegangen. Klar verallgemeinern kann man es nicht. Es war nur ein Hinweis.
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Achso ok. Habe nicht gesehen, dass ihr aus dem gleichen Bundesland kommt (und sehs auch immernoch nicht )
Aber interessant zu wissen, dass es bei euch so ist.
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Refa Azubi: Wenn du auf den Profil Button klickst siehst du das woher jemand kommt .
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Liest du bei jedem Beitrag, wo du eine Anwort abgibst, das Profil des Users?leoniemaus5 hat geschrieben:Refa Azubi: Wenn du auf den Profil Button klickst siehst du das woher jemand kommt .
Liebe Grüße Sonnenkind
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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Sonnenkind nein, aber in diesem Fall war es interessant, da jedes Bundesland mit der Anmeldung zur zwischen bzw Abschlussprüfung es anders handhabt. Deshalb sollte man schon beachten wo jemand herkommt.