Hallo ihr Lieben,
war bisher nur stille Leserin, aber jetzt hab ich auch eine Frage.
Kurz zu mir, bin 28 Jahre und im 1. Lehrjahr zur Rechtsanwaltsfachangestellten.
Mein Problem:
Klage wurde beim Arbeitsgericht eingereicht
Arbeitsgericht gab Fall an das LG ab
Klage wurde am 4.Oktober 2012 zurückgenommen
am 09.Oktober 2012 zeigte Beklagtenseite Verteidigungsbereitschaft an
dann wurde SW festgesetzt vom LG auf 10.500 €
Nun kam von der Beklagtenseite die Kostenrechnung mit einer
VG 1,3 683,00 €
Pauschale Post und Telekommunikation
Von der Summe her haut das schon hin, aber es macht für mich keinen Sinn, da von der
Beklagtenseite, außer die Anzeige als Prozessbevollmächtigte der Beklagten, welche m. M. n. zu spät eingereicht wurde, noch nichts gemacht wurde, da die Klage schon zurückgenommen wurde vor der Anzeige.
Was kann ich jetzt als Stellungnahme ans Gericht schreiben, zumindest das wir damit nihct einverstanden sind, aber welche Begründung?
Vielen Dank, und ihc hoffe es nicht zu verwirrend geschrieben.
Liebe Grüße
Klage, Klagerücknahme, KFA vom Gegner
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Hat die Beklagtenseite denn auch Anträge gestellt oder nur die Verteidigungsbereitschaft angezeigt?
Ihr habt die Klage am 04.10. zurückgenommen und am 09.10. kam die Anzeige...die Rücknahme der Klage geht erst zu Gericht und bis die da bearbeitet wird und an den Gegner zugestellt wurde kann schonmal Zeit vergehen, also kannst du davon ausgehen, dass die GEgenseite noch nichts von der Klagerücknahme wusste...
Ihr habt die Klage am 04.10. zurückgenommen und am 09.10. kam die Anzeige...die Rücknahme der Klage geht erst zu Gericht und bis die da bearbeitet wird und an den Gegner zugestellt wurde kann schonmal Zeit vergehen, also kannst du davon ausgehen, dass die GEgenseite noch nichts von der Klagerücknahme wusste...
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Öhm.....für mich macht das alles grad keinen Sinn. Du schreibst, es wurde Klage beim Arbeitsgericht angezeigt. Beim Arbeitsgericht gibt es keine Kostenerstattung. Wenn die Gegenseite Kostenfestsetzung beantragt im Arbeitsgerichtsverfahren, dann würde ich Abweisung des Antrags wegen fehlender Rechtsgrundlage beantragen, da eine Kostenerstattungspflicht vor den Arbeitsgerichten nicht besteht.
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Die Kostenentscheidung kam vom LG da Arbeitsgericht dahin verwiesen hatte,
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Okay....hat die Gegenseite denn vor dem Arbeitsgericht irgendwelche Tätigkeiten entfaltet bevor der Rechtsstreit abgegeben wurde?
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Hat die Gegenseite irgendwelche Anträge gestellt, also z. B. Klageabweisung, dann entsteht die 1,3 VG!
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Nein, also es geht darum
Klage beim arbeitgericht, dieses hat beshclossen dass der Rechtsweg zum Arbeitsgericht unzulässig ist, also ging es zum LG. Dort wurde dann jedoch die Klage zurück genommen, ohne das die Gegnerweite was getan hat. ein paar Tage nach der Klagerücknahme kam dann die Anzeige der Gegnerseite zwecks Prozessbevollmächtigte.
Gerade eben noch gefunden, 4 Wochen später, nachdem die Klage schon zurückgenommen war, hatte die Gegnerseite tatsächlich nochmals Akteneinsicht genommen. Wie gesagt die Rechnung ist da, aber ich denke ich widerspreche dem ganzen insgesamt erstmal.
Klage beim arbeitgericht, dieses hat beshclossen dass der Rechtsweg zum Arbeitsgericht unzulässig ist, also ging es zum LG. Dort wurde dann jedoch die Klage zurück genommen, ohne das die Gegnerweite was getan hat. ein paar Tage nach der Klagerücknahme kam dann die Anzeige der Gegnerseite zwecks Prozessbevollmächtigte.
Gerade eben noch gefunden, 4 Wochen später, nachdem die Klage schon zurückgenommen war, hatte die Gegnerseite tatsächlich nochmals Akteneinsicht genommen. Wie gesagt die Rechnung ist da, aber ich denke ich widerspreche dem ganzen insgesamt erstmal.
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Okay...Sachverhalt klar. Damit hat die Gegenseite eine 0,8 VG nach 3101 auf jeden Fall verdient. Du kannst davon ausgehen, dass die Beauftragung der Gegenanwälte bereits mit Klageerhebung vor dem Arbeitsgericht erfolgt ist. Solange wie die gegnerischen Anwälte keinen Sachantrag gestellt haben (wie hier), handelt es sich bei der Klagerücknahme für die Gegenseite um die vorzeitige Beendigung des Auftrags und damit ist die VG nach 3101 abzurechnen.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Also eine 0,8 ist hier auf jeden Fall anzusetzen. Die Beurteilung, ob die Verteidigungsanzeige rechtzeitig da war oder nicht, obliegt dem Gericht, weil du nicht wissen kannst, wann die Klageschrift zugegangen ist. Hast du von der Gegenseite tatsächlich nur die Verteidigungsanzeige?
Hallo zusammen
Ich habe gestern 16.06 eine klage am das sozialgericht fertig machdn müssen Fristablauf war an dem tag...aber ich idiot hab vergessen sie vorab per fax zu schicken somit ging sie nur per post raus und kam denk ich erst heute also einen tag zu spät an...was passiert jetzt? Wird sie abgewiesen oder drückt das gericht ein auge zu? Hab sie heute zur Sicherheit mal noch per fax Geschickt aber ob das was bringt...
Danke schonmal für eure Hilfe
Ich habe gestern 16.06 eine klage am das sozialgericht fertig machdn müssen Fristablauf war an dem tag...aber ich idiot hab vergessen sie vorab per fax zu schicken somit ging sie nur per post raus und kam denk ich erst heute also einen tag zu spät an...was passiert jetzt? Wird sie abgewiesen oder drückt das gericht ein auge zu? Hab sie heute zur Sicherheit mal noch per fax Geschickt aber ob das was bringt...
Danke schonmal für eure Hilfe