Vergütung nach Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid
Ich mal wieder eine Frage zu einer Situation die ich glaubte, öffters zu treffen? Mein Chef hat nach einem Einspruch im Mahnverfahren das Mandat für den Kläger übernommen. Es wurde nun beantragtn den VB aufrecht zu erhalten und den Einspruch zurück zu weisen. Es erging dann zunächst ein abweisender Beschluss gegen den Beklagten für dessen PKH-Antrag. Hiergegen hat der Beklagte Beschwerde eingelegt. Diese wurde dann wieder zurück genommen. Jetzt ist ein "Urteil" im "schriftlichen Verfahren " ergangen, wonach der VB aufrecht erhalten bleibt, mit der Bestimmung, der Beklagte habe die weiteren "Kosten des Rechststreits" zu tragen. Wie muss ich jetzt den KfB machen? Mahnverfahren? Verfahrensgebühr beim Einspruch?
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Eure Beauftragung erfolgte erst, nachdem der Gegner Einspruch gegen den VB erhoben hatte?
Dann bekommt ihr die 3100 und ggf. die 3104, sofern die Voraussetzung des Abs. 1 Nr. 1 vorliegen.
Dann bekommt ihr die 3100 und ggf. die 3104, sofern die Voraussetzung des Abs. 1 Nr. 1 vorliegen.
LEBE DEN MOMENT
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(UNHEILIG)
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Mit dem Mahnverfahren hattet ihr ja dann nichts mehr zu tun? Geht ja dann eig. nur noch um das streitige Verfahren, daher würde ich sagen:
3100
3104 (da schriftliches Verfahren)
7002
7008
3100
3104 (da schriftliches Verfahren)
7002
7008
Wer nicht mehr versucht besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein.