Hallo,
ich habe da mal eine Frage und zwar haben zuerst Einspruch gegen den MB eingelegt und jetzt korrespondieren wir mit der Gegenseite außergerichtlich um eine Einigung herbei zu führen.
Ich soll die Sache jetzt abrechnen und würde es so machen:
0,5 WG Nr. 3307
1,3 GF Nr. 2300
0,5 Anrechnung Nr. 3307
PuTz Nr. 7002
USt Nr. 7008
Ist das so korrekt oder wie würdet Ihr das machen?
Mahnverfahren und außergerichtliche Vertretung
- Frau Cindy
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Nur mal zur Klarstellung: Habt ihr nun Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid oder Widerspruch gegen den Mahnbescheid erhoben?
Davon abgesehen, seid ihr bereits im gerichtlichen Verfahren; eine Geschäftsgebühr fällt damit nicht an.
Davon abgesehen, seid ihr bereits im gerichtlichen Verfahren; eine Geschäftsgebühr fällt damit nicht an.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.
Stephen Jay Gould
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Okay, dann entsteht nur die 3307. Korrespondiert der RA, der einen Widerspruchsauftrag hat, mit dem Gegner, so ist er im Rahmen dieses Auftrags tätig und verdient keine weitere Gebühr. Das gilt auch, wenn Einigungsgespräche geführt werden, Rn 31 zu 3307 im GeroldSchmidt.
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