Zwangsvollstreckung aus Urteil und KFB

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Frau Cindy
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#11

25.02.2013, 15:48

Für VA ist bei 1.500,00 € die Grenze, das passt also.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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sunny84
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#12

25.02.2013, 15:48

Ja das ist richtig. Der Streitwert für die Vermögensauskunft ist auf 1.500 € begrenzt (war vorher bei der EV auch schon so).
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tiko73

#13

25.02.2013, 15:48

Für die EV gibt es den max. SW von 1.500,00 € - da wird der SW gekappt. Für den ZV-Auftrag gilt aber, dass deine komplette HF der Wert ist (also HF+Zinsen+bisherige Kosten).
Brooke
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#14

25.02.2013, 15:49

die 1.500 als Streitwert sind dann die Gebühr für die Abgabe der eV, da gibt es diese Kappungsgrenze. Für die ZV gelten als Streitwert ja die gesamten HF und Zinsen usw.
dawnimaus
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#15

25.02.2013, 17:01

okay Danke also alles richtig gemacht :thx :D
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