Ist die Frist richtig notiert? (Empfangsbekenntnis)

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Adora Belle
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#21

10.01.2013, 12:03

Es geht eben gerade nicht um den Eingang, sondern um die Kenntnisnahme.

@PH: Wenn Dir das nicht beigebracht wurde, ist das ärgerlich, aber kein Grund sich zu schämen. Jetzt weißt Du es und vergißt es nicht so schnell wieder. :wink:
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Pisten_huhn83
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#22

10.01.2013, 12:12

@AB: Genau ;) Hab auch grad mit meinem Chef drüber gesprochen. Er meinte auch, dass die das in meiner Ausbildung eh immer falsch gemacht haben (der war dort mal angestellt gewesen)
Liebe Grüße

das Pisten-huhn
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Lämmchen
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#23

10.01.2013, 12:12

Artemis hat geschrieben: Es ist ja auch so, dass derjenige, der den Eingang an dem EB-Tag anzweifelt, beweispflichtig ist. Und wie will man denn beweisen, dass das Schreiben z. B. nicht vorgestern, sondern erst gestern einging?
Gerade darum geht es ja nicht. Bei Zustellung mit EB kommt es nicht auf den Eingang im Büro an. Etwas anderes ist es, wenn per ZU zugestellt wird.
Liebe Grüße

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Artemis
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#24

10.01.2013, 12:12

Adora Belle hat geschrieben:@PH: Wenn Dir das nicht beigebracht wurde, ist das ärgerlich, aber kein Grund sich zu schämen. Jetzt weißt Du es und vergißt es nicht so schnell wieder. :wink:
So isses! Mir wurde auch einiges in meiner Lehr-Kanzlei nicht beigebracht, was ich erst im Nachhinein in der weiteren Berufspraxis und in anderen Kanzleien mitgekriegt hab. Jeder Anwalt hat nunmal seine eigene Arbeitsweise.
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Dany1981
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#25

10.01.2013, 12:20

Oh ja und wenn man versucht einem "älteren" Chef was beizubringen oder was anders machen möchte, wird das abgelehnt. Ging zumindest mir immer so. Was mein alter Chef immer für ein Drama gemacht hat, wenn eine Email ging! Da hieß es dann: Wer hat die Emailadresse schon wieder rausgegeben! :motz

Tja, Herr Chef, wir leben in einer Zeit wo das Gang und Gebe ist. Warum mit der Zeit gehen...Brieftauben taugen doch auch!
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."

Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
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#26

10.01.2013, 12:25

EB werden hier nie abgestempelt, da es eben nicht auf den Eingang im Büro ankommt, sondern auf die Kenntnis des RA. Natürlich kann man EBs nicht ewig liegen lassen. Irgendwann fragt das Gericht mal nach. Von daher sehe ich da auch kein Problem.
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#27

10.01.2013, 12:31

@Lämmchen: ich glaub, das wird bei uns so'n bisschen in den gleichen Topf geschmissen mit EB und ZU... ;-)

@Dany1981: Jups, sowas kenn ich auch. Meine Ausbildungschefs waren so, bloß keine Handys! Internet? E-Mail? Wenn's denn unbedingt sein muss... Aber bitte separat auf einem isolierten Rechner, der nicht im Netzwerk hängt, nicht dass einer unsere Mandantendaten ausspäht!!
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#28

10.01.2013, 12:53

Das stimmt, dass das EB das Datum der Kenntnis trägt.

Mal abgesehen vom Hinauszögern, kann es ja auch sein, dass der SS tatsächlich erst über eine Woche später eingeht, weil die Herren mal wieder den Gerichtskasten nicht geleert haben :wink:

Ich kenne es bisher auch nur so dass das Datum des Eingangs drauf kommt, egal ob nun handschriftlich oder per Stempel. Die Anwälte wissen auch nicht alles oder vielleicht sind sie sich zu fein selbst ein Datum drauf zu schreiben.

Zu 99 % wird die Post doch sowieso am selben Tag durchgesehen. Und wenn der sachbearbeitende RA nicht da ist, kann man sich doch glaube ich bei einer Sozietät nicht darauf berufen, dass der RA nicht da ist, da ja die ganze Kanzlei mandatiert ist?!
gkutes

#29

10.01.2013, 12:56

Es ist grundsätzlich eine Frage der Sicherheit. So meine Meinung. Fristen werden sofort mit der Postbearbeitung notiert. Ich kann nicht warten, bis der Chef mir die Post zurückgibt, und dann nochmal alles durchschauen, ob noch Fristen offen sind.
Deswegen wird es eben so gut wie überall so gehandhabt, dass das EB gleich mit einem Datum versehen wird. Üblicherweise sieht der RA die Post am selben Tag oder halt ein paar Tage später. Eine Fristverlängerung kann man - zur Not - später doch immer noch beantragen.
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Liesel
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#30

10.01.2013, 13:05

Pepsi, es gibt auch Einzelkanzleien. :wink:

Also bei uns läuft das folgendermaßen: Post stempeln bei Eingang - Frist vorsorglich notieren. EB wird mit Datum der Kenntnisnahme durch RA versehen. Hiernach erfolgt die Notierung der neuen Frist.
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