Ich denke nicht, dass das schummeln ist. Wird schon so richtig sein, was Lämmchen sagt
Mein Chef sieht die Post ja vorher durch, bevor ich sie stemple, also hat er sie zur Kenntnis genommen
Ist die Frist richtig notiert? (Empfangsbekenntnis)
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Dazu gibt es tonnenweise Entscheidungen vom BGH. Zugestellt ist ein Schriftstück, wenn der RA es als zugestellt gegen sich erkennt und dies ist mit Unterzeichnung des EBs der Fall. Wenn der RA einen ganzen Tag nicht da ist, weil er z. B. Gerichtstermine hat, hat er das Schriftstück auch nicht gesehen und die Frist läuft nicht.Pisten_huhn83 hat geschrieben:Ich denke nicht, dass das schummeln ist. Wird schon so richtig sein, was Lämmchen sagt
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Das Lämmchen
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Ok, danke Das wusste ich nicht. In der Ausbildung hab ich immer nur gelernt bekommen: Stempel alles ab, irgendein RA unterschreibt das schon...
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Ja 1-2 Tage ist das ja ok. Da sag ich ja a nix, aber a ganze Woche!?
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."
Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht.
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Also det war das erste was mir beigebracht wurde.....geh zum Cheffe und frag auf welches Datum er das EB gern hätte. Und erst dann, wenn entsprechendes Datum auf dem EB eingetragen ist, wird die Frist berechnet. Daher sollte man sich auch auf dem eingegangenen Schreiben das Datum vermerken, falls man das EB durch Rücksendung nicht mehr vorliegen hat.
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Wintereinbruch ist nicht strafbar!
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Michael Rumpf
Eine Frau wundert sich oft, was ein Mann so alles vergisst- ein Mann staunt oft, woran sich eine Frau alles erinnert
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- Dany1981
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Bei uns war das auch so. Habe in einer großen Kanzlei gelernt mit 7 Anwälten. Da hieß es Post auspacken, stempeln, raussuchen und ner Ausgelernten dann vorlegen zum Fristen vormerken. Danach wurde die Post verteilt und mich hat es nimmer interessiert
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Alles bis zu einer Woche muß okay sein, weil erst ab einer Woche Abwesenheit der Anwalt verpflichtet ist, einen Vertreter zu bestimmen. Und das hat nix mit Schummeln zu tun. Wer das meint, hat das Gesetz nicht verstanden.Dany1981 hat geschrieben:Da sag ich ja a nix, aber a ganze Woche!?
Wenn mir einer n gestempeltes EB vorlegt, dann geht er sich bitte erstmal ne Runde schämen. Und ZPO lesen. Ihr müßt das zwar letztlich so machen, wie es bei Euch in der Kanzlei angesagt ist, aber man sollte schon trotzdem wissen, was richtig ist.
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Bisher hat das aber auch noch nie einer hinterfragt! Was der Chef sagt, ist doch immer richtig oder etwa ned?
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Danke AB, das werde ich mal mit meinen Chef besprechen. Viell ändern wir das mal...dann hat er mehr Zeit zum Bearbeiten seiner Fristen.
Ich schäm mich grad....und heulen könnt ich auch, noch was, was mir nicht beigebracht wurde
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Bei uns entscheiden auch die Anwälte, wann sie ihre EBs abgeben, nicht wir mit dem Stempel. Und eigentlich geben wir die EBs auch für den tatsächlichen Eingangstag ab. Natürlich sollte man das nicht unrealistisch lange hinziehen, aber ein, zwei Tage sind doch im Rahmen.
Es ist ja auch so, dass derjenige, der den Eingang an dem EB-Tag anzweifelt, beweispflichtig ist. Und wie will man denn beweisen, dass das Schreiben z. B. nicht vorgestern, sondern erst gestern einging?
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Gut. Durch die Tür hinaus, zur linken Reihe, jeder nur ein Kreuz. Der Nächste.
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