Ist die Frist richtig notiert? (Empfangsbekenntnis)

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Sveta

#1

10.01.2013, 10:58

Hallo alle,

ich habe ein Schreiben vom Gericht datierend vom 27.12.2012, Eingangsstempel von uns 28.12.2012, mit einer Fristsetzung von drei Wochen. Wir haben daher den 18.01.2013 notiert.
Nun hat die zuständige RAin das EB am 07.01.2013 unterschrieben und zurückgefaxt.

Ich würde nun die Frist vortragen, da Fristbeginn jetzt der 07.01.2013 ist. Ist das richtig? D.h. die Frist endet nun am 28.01.2013.

Für kurzes Feedback herzlichen Dank.

Grüße
Sveta
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Dany1981
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#2

10.01.2013, 11:07

Habt ihr auch den Eingangsstempel auf dem EB gemacht?
"Das Leben ist zerbrechlich. Binnen eines Lidschlags kann einem alles genommen werden. Es ist leicht, sich ein Gefühl falscher Sicherheit zuzulegen. Ich lasse mich lieber auf die Zerbrechlichkeit des Lebens ein und genieße es hier und jetzt in seiner ganzen majestätischen Schönheit."

Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
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Lämmchen
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#3

10.01.2013, 11:13

Zugestellt ist das Schriftstück, wenn die RAin dies als zugestellt gegen sich erkennt. Das tut sie mit dem Ausfüllen des Datums auf dem EB. Also ist Fristbeginn bei Euch der 7.1.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
Sveta

#4

10.01.2013, 11:14

Nein, auf dem EB ist kein Stempel.
Sveta

#5

10.01.2013, 11:15

Danke Lämmchen, ich dachte es mir.
Euch noch einen schönen Tag.
Sveta
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Dany1981
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#6

10.01.2013, 11:28

@Lämmchen: Find ich aber irgendwie blöd. Da kann man das ja so lang hinauszögern wie man will.
Habe ich in meiner Laufbahn auch noch nie so gemacht.
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Ich finde, Francis Ackerman jr. hat dies sehr schön zum Ausdruck gebracht. :mrgreen:
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Lämmchen
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#7

10.01.2013, 11:36

Dany1981 hat geschrieben:@Lämmchen: Find ich aber irgendwie blöd. Da kann man das ja so lang hinauszögern wie man will.
Habe ich in meiner Laufbahn auch noch nie so gemacht.
:?: Das solltest Du aber dringend. Und nein, man kann das nicht Ewigkeiten hinauszögern.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
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#8

10.01.2013, 11:37

Mhhh ich habe immer gedacht, es zählt der Eingang im Büro, also sprich der 28.12. Wusste gar nicht, dass es erst dann zählt, wenn der RA das EB unterschreibt bzw. wenn er das Datum da hinschreibt. Gut, ich mache auch auf das EB immer den Eingangstempel drauf, wenn die Post kommt. Also hätte ich da auch nen Stempel vom 28.12 druff gemacht :)
Liebe Grüße

das Pisten-huhn
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Dany1981
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#9

10.01.2013, 11:42

Wir machen auch eben immer dort einen Eingangsstempel drauf! Wir können in der Regel auch unsere Fristen einhalten und zur Not gibt es eben die Fristverlängerung. Sehe jetzt eigentlich keinen Grund zum Schummeln. :) Aber gut zu wissen, vll ergibt sich doch mal die Möglichkeit. :)
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#10

10.01.2013, 11:43

Das hat ja nichts mit schummeln zu tun. Wenn der RA nicht da ist, kann er es nicht zur Kenntnis nehmen.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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