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chkern
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#11
09.01.2013, 12:52
@13
Ah, dann hab ich mich etwas missverständlich ausgedrückt. Sorry.
Mir geht es darum, ob man überhaupt eine ja/nein Antwort an das Gericht schicken muss, bzw. ob das Gericht eine Nicht-Anwort als Negativ-Antwort betrachtet.
@Pepples
erledigt
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Adora Belle
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#12
09.01.2013, 12:53
chkern hat geschrieben:Was passiert, wenn man nicht auf das Mediationsangebot antwortet? Hat das rechtliche Folgen? Oder kann man einfach die Klage weiterverfolgen?
Wie schon gesagt, können die Parteien nicht zur Teilnahme am Mediationsverfahren gezwungen werden. Sinnvoll ist aber, dazu zumindest mitzuteilen, daß kein Interesse besteht bzw. sich die Sache nach Eurer Meinung nicht zur Mediation eignet. Anwaltskosten sparen kann man damit sowieso nicht, von daher neige ich auch eher zur Skepsis und rate nur zur gerichtlichen Mediation, wenn ohnehin klar ist, daß das Verfahren damit beendet werden kann.
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13
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chkern
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#14
09.01.2013, 14:45
Ok, Neugier befriedigt. Danke nochmal an alle.
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redji
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#15
15.05.2013, 16:22
Wir haben nun auch so einen Fall ....
Wir haben Klage eingereicht, dann hat der Richter die Mediation vorgeschlagen und der Mediationstermin wurde anberaumt und hat aber nicht stattgefunden, da die Mediation vor dem Termin als gescheitert bekannt gegeben wurde und der Fall wurde an das streitige Gericht zurückgegeben.
Bekommen wir dann jetzt wirklich nur die 1,3 nach 3100 für die Einreichung der Klage?
Wir haben immerhin bevor die Mediation gescheitert ist eine Menge Schriftwechsel mit dem Mediationsrichter und dem Anwalt der Gegenseite gehabt?
Wie ich das so im Internet lese hat das RVG hier eine Riesenlücke
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#16
15.05.2013, 16:28
Öhm...will ja nix sagen, aber ich hab auch ne Menge Rechtsstreite, wo ich erstmal Unmengen Schriftsätze schreibe, bis es mal zum Termin kommt (wenn es denn zum Termin kommt). Geht der Kläger hin und nimmt die Klage zurück, dann bekomme ich auch bei 100 Schriftsätzen nur die VG. Deine Gesetzeslücke kann ich hier grad nicht wirklich feststellen. So ist das nunmal. In einigen Verfahren machst Du einen Schriftsatz und hast die Gebühr verdient, in anderen schreibst Du Dir einen Wolf und kriegst trotzdem nicht mehr. Das war aber auch zu BRAGO-Zeiten nicht anders.
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#17
15.05.2013, 16:30
Wenn kein Termin stattgefunden hat, bekommt ihr keine weitere Gebühr als die 3100.
Wie ist denn im streitigen Verfahren entschieden worden?
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redji
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#18
15.05.2013, 16:33
das streitige Verfahren ruhte für die Zeit der Mediation
Als ich meine Ausbilsung angefangen habe, war BRAGO gerade weg, also kenne nur RVG ...
Meiner Meinung nach sind es zwei Verfahren, das streitige und das Mediationsverfahren ...
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#19
15.05.2013, 16:46
Hast du die Beiträge in diesem Fred gelesen?
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#20
15.05.2013, 16:53
Das Mediationsverfahren gehört zum Rechtszug und löst keine gesonderten Gebühren aus.
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