Hallo alle zusammen,
da ich noch Anfängerin im Bereich des Anwaltssekretariats bin, eine kurze Frage zur Fristenberechnung mit Feiertagen:
Ein Schreiben des Gerichts geht am 21.12.12 ein. Um Stellungnahme wird innerhalb von 3 Wochen gebeten. Rechne ich bei der Frist nun die Feiertage (Weihnachten und Sylvester) raus oder nicht? Bin mir da unsicher...
Fristberechnung mit Feiertagen
- Liesel
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Du rechnest keine Feiertage raus. Die Frist kann nur nicht auf einen Feiertag enden.
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Entscheidend ist, ob die Frist an einem gesetzlichen Feiertag abläuft oder nicht. Wenn innerhalb der gesetzten Frist Feiertage liegen, werden diese nicht herausgerechnet.