Vollstreckung Urteil & KFB

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Croata
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#1

02.12.2012, 17:30

Hallo :D

Das, was jetzt kommt, kann mir bestimmt jeder beantworten, aber ich stehe natürlich wieder auf dem Schlauch. :cry:

Zivilverfahren - wir vertreten den Beklagten. Dieser hat in der 1. Instanz verloren. Ein Urteil, das gegen Sicherheitsleistung vollstreckbar ist, ist ergangen. Berufungsfrist läuft. Wir werden wahrscheinlich in die Berufung gehen. Jetzt haben wir aber einen KFB erhalten und ich frage mich, ob man die Vollstreckung aus dem KFB denn nicht irgendwie "zurückstellen" könnte bis zur Entscheidung in der 2. Instanz? Es könnte ja sein, dass wir dann gewinnen. Können wir da was machen? Ich hätte jetzt gedacht, dass wir vielleicht auch eine Sicherheit leisten könnten, falls das beim KFB überhaupt möglich ist (siehe letzte Frage).

Wegen ZV aus Urteil: Meistens wartet man doch, bis das Urteil rechtskräftig ist, aber generell ist doch die ZV aus einem für vorläufig vollstreckbaren Urteil sofort möglich oder?

Ich habe irgendwo gelesen, dass, wenn ein Urteil für vorl. vollstr. gegen Sicherheitsleistung erklärt wird, dies auch für den KFB gilt. Das würde doch dann heißen ohne 2 Wochen Wartefrist direkt ZV nachdem Sicherheit geleistet wurde. Aber die 2-Wochen-Frist ist doch Pflicht, dann würde ich hier aber den Sinn der SL nicht verstehen...

Sorry...
gkutes

#2

03.12.2012, 11:35

der KFB hängt immer mit dem Urteil zusammen. Für ihn gilt also bzgl. der Sicherheitsleistung das selbe wie für das Urteil.

bzgl der Sicherheitsleistung, also wer wann zahlen muss, musst du GENAU in den Passus im Urteil schauen. Es gibt da verschiedene Möglichkeiten. zB entweder Sicherheit als Vollstreckungsvoraussetzung oder Sicherheit als Vollstreckungsabwehr

ansonsten, guck mal hier:
http://www.foreno.de/viewtopic.php?t=22972" target="blank
Croata
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#3

03.12.2012, 13:11

Danke! :-)

Im Urteil steht nur: Das Urteil ist gegen SL in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Das heißt: Nur der Kläger kann hier nach 2 Wochen aus dem KFB vollstrecken? Beklagter kann nichts tun außer KFB zahlen?

Normal ist es ja so, dass ich nach 2 Wochen direkt aus einem KFB vollstrecken kann. Vorher geht das doch gar nicht, warum gilt hier dann auch die SL für den KFB? :-(
Steffi81
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#4

03.12.2012, 13:11

Eine Zurückstellung bis das Berufungsverfahren abgeschlossen ist, ist möglich. Ging uns nun auch, d.h. das Gericht hat uns die Zurückstellung mitgeteilt. In einem anderem Verfahren wurde das von der Gegenseite beantragt.
Croata
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#5

03.12.2012, 13:19

Ok, ich habe das jetzt so verstanden, nachdem ich hinten die Hinweise zum KFB gelesen habe: :pfeif

Vollstrecken kann der Kläger aus dem KFB nur, wenn Sicherheit geleistet wurde oder das Urteil rechtskräftig geworden ist. D. h., beim Urteil warte ich mit der ZV auf Rechtskrafteintritt und beim KFB leiste ich nach 2 Wochen Wartefrist die Sicherheit und vollstrecke schon mal daraus.

Oder?! :-|

@ Steffi81:

Ihr habt das beim erstinstanzlichen Gericht beantragt? Muss der Gläubiger/Kläger dem zustimmen?
Wir haben Berufung noch nicht eingelegt... das soll demnächst erst passieren.
gkutes

#6

03.12.2012, 13:51

die können doch auch aus dem Urteil gegen Sicherheitsleistung vollstrecken.

Es ist ein bisschen auch Einstellungssache des Gerichts, ob der KFB einfach zurückgestellt wird. Der Kläger kann sich mE dagegen wehren, wird es aber wohl nicht tun, weil er muss ja den zu vollstreckenden Betrag vorschießen. Das wird meist nicht gemacht. Außer man hat Sorge, dass der Gegner bald pleite ist und später von ihm nichts mehr zu holen.

Damit ihr einen richtigen Grund habt, die Rückstellung der ZV aus dem KFB zu beantragen, sollte natürlich die Berufung auch schon eingelegt sein. Meist wird hier einfach ein Schreiben an den Gegner gemacht, dass Berufung eingelegt wurde. Liegt dem Gegner denn überhaupt schon eine vollstreckbare Ausfertigung vor?
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