Rechtschutz hat Gebühren für Bußgeldverfahren gekürzt

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Blume13
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#1

13.11.2012, 15:10

Hallo Leute,

habe ein Problem, wir haben eine Bußgeldsache bearbeitet. Mandantin war mehrfach zu Besprechungsterminen da und wir haben uns die Akte sowie einen Beschilderungsplan zukommen lassen. Haben das dann alles mit Mdt erörtert und Einspruch wurde zurückgenommen. Geldbuße war 90,00 €, habe entsprechend die Mittelgebühren abgerechnet. Die RS hat mir alles gekürzt. Dann habe ich gemekert und Entscheidungen zitiert und die haben mir jetzt 2 Seiten Schreiben nur mit zitierten Entscheidungen geschickt, was kann ich noch tun????

Verwunderlich, die Verfahrensgebühr wurde auf 100,00 € festgesetzt und die Einstellungsgebühr haben die bei 135,00 € belassen.

Hilffeeeee

Für ne Rückmeldung wäre ich sehr dankbar. :wink:
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Pepples
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#2

13.11.2012, 15:20

Wenn sie partout nicht zahlen will, dem Mandanten die Differenz in Rechnung stellen und ihn insoweit an seine RS verweisen.
Irgendwann ist auch mal gut mit Serviceleistungen und das ist der Schriftverkehr mit der RS zumindest bei uns, weil wir das nicht gesondert berechnen. :wink:
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Adora Belle
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#3

13.11.2012, 16:06

Blume13 hat geschrieben:... und die Einstellungsgebühr haben die bei 135,00 € belassen.
Das allerdings ist nicht verwunderlich, sondern völlig klar - weil die 5115 eine Festgebühr ist.
suzette
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#4

13.11.2012, 16:10

Schau mal auf burhoff.de unter Veröffentlichungen / Jahr 2005 / Gebührenbemessung im OWi-Verfahren (RVGreport 2005, 361).

In den jüngeren Veröffentlichungen gibt es zudem immer wieder Rechtsprechungsübersichten zu § 14 RVG in Straf- und Bußgeldsachen.

Welche RSV ist es denn überhaupt?
Blume13
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#5

13.11.2012, 16:14

B**dische Versicherung

by Pepples: 12 Bitte keine Klarnamen hier.
suzette
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#6

13.11.2012, 16:35

@ Blume13

ok, mit der B**dischen Versicherung hatten wir noch nicht soviel zu tun, da kann ich leider keine Erfahrungswerte liefern.


@ Adora Belle

5115 eine Festgebühr? Meines Wissen entsteht die 5115 in Höhe der jeweiligen Verfahrensgebühr. Wenn die RSV also nur 100,00 € erstattet, könnte sie die 5115 in gleicher Weise kürzen.
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Adora Belle
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#7

13.11.2012, 16:43

Guck mal ins Gesetz. Das geht nach "in Höhe der jeweiligen Verfahrensgebühr" noch ein bissel weiter.
suzette
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#8

13.11.2012, 16:46

Für den Wahlanwalt bestimmt sich die Gebühr nach der Rahmenmitte?

Stimmt! :oops: Danke!
rosa

#9

13.11.2012, 16:58

also ich habe mir ein Standardschreiben gefertigt, was ich auf die ätzenden Standardschreiben der Versicherung versende. Danach bleiben nur 2 Varianten

a) die Versicherung zahlt
b) sie lehnt weiter ab. Das Schreiben schicke ich dann dem Mdt mit dem Hinweis, dass wir bereits argumentiert haben und stelle Klage anheim

Es bringt einfach nichts, hier hin und her zu schreiben. EIN Schreiben und dann Klage, m.E. macht alles andere keinen Sinn
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