Monierung Mahnbescheid HILFE

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Azubienchen
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#1

26.10.2012, 11:32

Hallo Ihr Lieben, habe ein großes Problem,
es gab eine Monierung auf einen von mir erstellten Mahnbescheid :(
Es wurde angegeben, dass die geltend gemachte Nebenforderung erhöht erscheint.
Ich weiss aber nun nicht, wo der Fehler liegt.

Die vorgerichtliche Tätigkeit 2300 wurde als Nebenforderung mit einer 1,3 Gebühr geltend gemacht.
Zinsen: 5,000 über Basis.

Wo liegt der Fehler???
NaAnWi
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#2

26.10.2012, 11:39

An Deiner Stelle würde ich mit der zuständigen Rechtspflegerin dort mal Rücksprache halten!
Ich hatte auch schon diverse Monierungsschreiben einfach nur deshalb, weil die nicht richtig nachgesehen haben :motz
Ruf sie am besten mal an und frag was genau erhöht erscheint, und korrigier dann entsprechend.
Das ist der schnellste und einfachste Weg, bevor Du Dir hier unnötig den Kopf zerbrichst. :wink:
gkutes

#3

26.10.2012, 11:45

hast du vielleicht vergessen, auch bei der Anrechnung was reinzuschreiben???
das Mahnverfahren ist ja jetzt automatisiert - da gibts die Monierungsschreiben vom Computer und nicht vom Rechtspfleger :D
Pitt
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#4

26.10.2012, 11:55

Vorschlag: Prüfe einmal, ob ein Haken bei Vorsteuerabzugsberechtigung gesetzt ist oder nicht und ob als nicht anrechenbarer Betrag der Netto- oder Bruttobetrag berücksichtigt wurde. Bei mir lag's schon mal daran.
Azubienchen
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#5

26.10.2012, 12:17

Danke für Eure schnellen Antworten!

Der Kläger ist eine GmbH als ja schon vorsteuerabzugsberechtigt.

Gegenstandswert sind 1520€, also 105€ Gebühr, das nach 2300 mal 1,3 sind 136,50€.

Da sind keine Steuern oder PET dabei.

Im MB ist es unter Auslagen/Nebenkosten als vorgerichtliche Kosten angegeben, zzgl. 5,000% Punkte über Basiszins.

Kann es sein, dass vielleicht noch irgend etwas angerechnet werden muss?

Danke für Eure Hilfe!
Pitt
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#6

26.10.2012, 12:34

Bei einem Gegenstandswert von € 1.520,00 beträgt die 1,3 Geschäftsgebühr € 172,90. Im Mahnbescheid ist davon eine 0,65 Geschäftsgebühr anzurechnen auf die Verfahrensgebühr für den Mahnbescheid. Als Nebenforderung für Eure vorgerichtliche Tätigkeit kann somit geltend gemacht werden: 86,45 € (0,65 GG Nr. 2300 VV RVG) + Auslagen (€ 20,00). Wenn die von Dir bislang angegebene Nebenforderung höher ist als € 106,45 dürfte das der Grund für die Monierung sein.
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Pepples
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#7

26.10.2012, 14:03

Als Nebenforderung für Eure vorgerichtliche Tätigkeit kann somit geltend gemacht werden: 86,45 € (0,65 GG Nr. 2300 VV RVG)


:nachdenk Als Nebenforderung kann nach wie vor die volle GG geltend gemacht werden. Bei Deiner Variante wäre eben nicht anzurechnen. :wink:
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#8

29.10.2012, 13:33

Pepples hat geschrieben:
Als Nebenforderung für Eure vorgerichtliche Tätigkeit kann somit geltend gemacht werden: 86,45 € (0,65 GG Nr. 2300 VV RVG)


:nachdenk Als Nebenforderung kann nach wie vor die volle GG geltend gemacht werden. Bei Deiner Variante wäre eben nicht anzurechnen. :wink:
Aber wenn die volle Geschäftsgebühr geltend gemacht wird, muss doch spätestens bei der Verfahrensgebühr die hälftige Geschäftsgebühr angerechnet werden?
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#9

29.10.2012, 13:36

Wenn die volle GeschG als Nebenforderung im MB geltend gemacht wird, reduziert sich die VG für den MB.
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#10

30.10.2012, 13:53

Ja, das meinte ich. ^^ Danke :)
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