Zeugenauslagen

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Azubienchen
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#1

21.10.2012, 20:45

Wir haben für einen Zeugen den Zeugenvorschuss gezahlt. Nun haben wir im Termin einen Widerrufsvergleich geschlossen, der aber von beiden Seiten nicht widerrufen wurde.
Wir sollen jetzt einen KFA machen über den Vergleich...

Meine Idee GK durch 3 teilen, davon tragen wir 50% ...
Doch was passiert mit den Zeugenauslagen? Können wir diese auch festsetzen lassen? Oder macht das das Gericht von selbst? :roll:
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Soenny
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#2

21.10.2012, 20:50

Warum stellst du die Frage doppelt ein?

Kostenfestsetzung und Zeugenauslagen
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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#3

21.10.2012, 20:51

Was ist denn überhaupt für eine Kostenentscheidung getroffen worden?
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Lämmchen
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#4

21.10.2012, 20:51

Ihr lasst die mitfestsetzen bzw. ausgleichen. Du teilst aber gar nichts. Du lässt Eure Kosten nach 106 ZPO ausgleichen, sofern die Kosten gequotelt werden. So genau geht das aus Deinen Angaben nicht hervor. Ausgerechnet wird das dann bei Gericht.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
Azubienchen
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#5

21.10.2012, 20:58

1. Mit erfolgter Abwicklung des Vergleichs sind alle etwaigen Geldersatzansprüche der Klägerin (wir) aus der streitgegenständlichen Nutzungshandlung erledigt.

2. Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
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#6

21.10.2012, 21:06

Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs werden gegeneinander aufgehoben.
Dann kannst Du aber keine Kosten festsetzen lassen mit der Entscheidung. Das bedeutet, dass jeder seine eigenen Kosten trägt. :wink:
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