Entbindung von dem persönlichen Erscheinen

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Sungirl
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#1

18.10.2012, 11:07

Hallo Leute,

Ich soll in einer Sache das persönliche Erscheinen des Geschäftsführers der Mandantin beantragen.


Hmmm. habt ihr da vielleicht bereits vorgegebene Muster???? :cry:
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Lämmchen
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#2

18.10.2012, 11:11

Soll der Geschäftsführer erscheinen oder vom Erscheinen entbunden werden (wie in der Überschrift genannt)?

... bitten wir den Geschäftsführer vom persönlichen Erscheinden zum Gerichtstermin am ... zu entbinden, da er sich auf einer längerfrist geplanten Reise etc... befindet. An dem Termin wird Herr/Frau ... als ... teilnehmen.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
rosa

#3

18.10.2012, 11:14

falls entbinden gemeint sein soll:

... bitten wir, den Geschäftsführer von der Pflicht des persönlichen Erscheinens zu entbinden Der Unterzeichner ist in der Angelegenheit voll informiert und zur Abgabe aller in der Sache gebotenen Erklärungen, insbesondere zum Abschluss eines Vergleichs, ermächtigt.
Sungirl
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#4

18.10.2012, 11:37

Oh Gott sorry, natürlich wie in der Überschrift, vom persöndlichen Erscheinen entbinden.

:thx :thx :thx
Sammy89
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#5

18.10.2012, 14:37

Kann der Kläger in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren eigentlich auch von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen entbunden werden, wenn es der zweite Termin ist?
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