Kostennote erstellen mit 0,7 Gebühr

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LuzZi
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#11

26.09.2012, 14:17

Du solltest vielleicht erst einmal den Sachverhalt schildern, dann kann dir hier auch ordentlich geholfen werden.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Fräulein Fit

#12

26.09.2012, 14:17

ellimorelli hat geschrieben:
Mi-chan hat geschrieben:Auf den Betrag kommst Du so: Du nimmst den Betrag aus dem Streitwert einer 1,0-er Gebühr und teilst den durch 0,7, dann hast Du den Betrag.

Ich habe allerdings auch noch nichts von einer 0,7 Terminsgebühr gehört. :?
man nimmt aber den Betrag aus dem SW einer 1,0 Gebühr mal 0,7 und nicht durch.
Ich kenns auch so :kopfkratz
Pitt
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#13

26.09.2012, 14:18

Wenn der Kostenfestsetzungsbeschluss zu Eurem ersten Kostenfestsetzungsantrag mit der 0,5 Terminsgebühr noch nicht erlassen worden ist, würde ich den ersten einfach korrigieren.
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Pepples
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#14

26.09.2012, 14:20

Chantal123 hat geschrieben:also so wie ich das sehen ist das so:

wir haben bereits einen KFA gemacht vor 1 Monat und haben da eine 0,5 Terminsgebühr berechnet.

und jetzt will er die restlichen 0,7 haben. Geht das überhaupt? Er ist gerade bei Gericht, aber wenn er zurückkommt, werde ich es ihm sagen, falls das überhaupt nicht geht so?

Also ist erst ein VU ergangen und jetzt ist dann doch noch voll verhandelt worden?

Sofern für den 1. Antrag der KFB noch nicht da ist, nimm diesen Antrag zurück und stell einen neuen Antrag mit den angefallenen Gebühren, also hier dann wohl die 1,3 VV 3100 und die 1,2 3104 VV.

Wenn ihr den ersten Kfb schon habt, beantragst Du die Nachfestsetzung in dem Du auch alle Gebühren aufführst, aber vom Gesamtbetrag den bereits festgesetzten Betrag abziehst. :wink:
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Liesel
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#15

26.09.2012, 14:21

KfA nicht zurücknehmen, sondern berichtigen - wegen der Zinsen. :pfeif
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#16

26.09.2012, 14:22

Liesel hat geschrieben:KfA nicht zurücknehmen, sondern berichtigen - wegen der Zinsen. :pfeif
Stimmt. :pfeif
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ellimorelli
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#17

26.09.2012, 14:23

das ist lediglich ein Hinweis gewesen, wie du eine 0,7 Gebühr errechnest. Ob du eine weitere TG in Höhe von 0,7 bekommst kann ich dir nicht sagen. Davon hab ich noch nie gehört.
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Chantal123
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#18

26.09.2012, 14:23

okay gut, dann mache ich das so! Dankesehr :) hoffentlich weiß ich auch mal so gut bescheid wie ihr!^^
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Mi-chan
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#19

26.09.2012, 14:52

ReFaNa hat geschrieben:
ellimorelli hat geschrieben:
Mi-chan hat geschrieben:Auf den Betrag kommst Du so: Du nimmst den Betrag aus dem Streitwert einer 1,0-er Gebühr und teilst den durch 0,7, dann hast Du den Betrag.

Ich habe allerdings auch noch nichts von einer 0,7 Terminsgebühr gehört. :?
man nimmt aber den Betrag aus dem SW einer 1,0 Gebühr mal 0,7 und nicht durch.
Ich kenns auch so :kopfkratz
:oops: Natürlich mal, nicht durch :oops:
Andy
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#20

27.09.2012, 13:41

Chantal123 hat geschrieben:Ja! mein Gott, ich versteh das alles einfach noch nicht so ...man diese blöden Kostennoten ohne Programm *nervig*
Ohne Programm lernt man es aber besser, da diese dir einfache bestimmte Schritte komplett abnehmen (Anrechnung z. B.).
Wer nicht mehr versucht besser zu werden, hat aufgehört gut zu sein.
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