Da ich kein Unterforum zum Thema "Markenschutz", bzw. alles was mit dem Patent- und Markenamt zu tun hat, gefunden habe, möchte ich hier meine Frage stellen.
Und zwar geht es speziell um die Schutzdauer einer Marke in den USA:
Um eine Marke in der USA schützen zu lassen, muss man eine Anmeldung über die WIPO mit US-Zusatz machen. Ist passiert, Marke ist registriert. Um jetzt eine Wiedervorlage für die Akte anzulegen, muss man ja auf ein bestimmtes Datum zurückgreifen. Allerdings gibt es das Anmeldedatum bei der WIPO (XX.XX.2005) und das Registrierungsdatum bei der USPTO (XX.XX.2007).
Auf welches Datum beziehe ich mich für die Wiedervorlage?
Danke im Voraus für eure Hilfe.
Markenschutz USA
- chkern
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Aha, also nicht das "Filing Date" bei der WIPO sondern das "Registration Date" beim USPTO ist maßgebend.
Den "Use of Commerce" Nachweis nach 5 Jahren schreibe ich schon automatisch dazu, da ich erst letzten Monat für Chef eine ausführliche Recherche zu dem Thema machen durfte.
Da fällt mir grad noch eine Frage ein:
Wie verhält sich das mit dem Datum bei anderen nicht-EU-Staaten? Z.B. Japan? Auf der offiziellen japanischen Seite in englischer Version wird keine Markensuche angeboten. (Sehr gut ist die Seite des australischen Patentamtes, die einem im Suchergebnis auch gleich das Erneuerungsdatum anzeigt.)
Die viele Fragerei ergibt sich daraus, dass ich als reine Sekretärin seit kurzem in einem Anwaltsbüro arbeite und mir vieles erarbeiten muss.
Den "Use of Commerce" Nachweis nach 5 Jahren schreibe ich schon automatisch dazu, da ich erst letzten Monat für Chef eine ausführliche Recherche zu dem Thema machen durfte.
Da fällt mir grad noch eine Frage ein:
Wie verhält sich das mit dem Datum bei anderen nicht-EU-Staaten? Z.B. Japan? Auf der offiziellen japanischen Seite in englischer Version wird keine Markensuche angeboten. (Sehr gut ist die Seite des australischen Patentamtes, die einem im Suchergebnis auch gleich das Erneuerungsdatum anzeigt.)
Die viele Fragerei ergibt sich daraus, dass ich als reine Sekretärin seit kurzem in einem Anwaltsbüro arbeite und mir vieles erarbeiten muss.
- chkern
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Die Japan-Frage hat sich inzwischen erledigt, habe die Antwort nach vielem googeln finden können:
The registration is valid in Japan for 10 years from the date of International registration, not the date of registration for the Japanese part as you see in the Certificate of International Trademark Registration issued by the Japan Patent Office.
Aber trifft das auch auf alle non-EU Staaten zu, die per WIPO angemeldet wurden? Oder hat da jeder Staat seine eigene Regelung wie z.B. die USA?
The registration is valid in Japan for 10 years from the date of International registration, not the date of registration for the Japanese part as you see in the Certificate of International Trademark Registration issued by the Japan Patent Office.
Aber trifft das auch auf alle non-EU Staaten zu, die per WIPO angemeldet wurden? Oder hat da jeder Staat seine eigene Regelung wie z.B. die USA?
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das gilt nur für nationale US-Marken, die direkt beim USPTO eingereicht werden und ist in diesem Fall falsch da die TE anscheinend eine Internationale Marke mit Schutzerstreckung auf die USA (und Japan) hat-dus- hat geschrieben:Bei einer US Marke ist das Eintragungsdatum bei der USPTO maßgeblich.
An die Frist "Benutzungsnachweis" denken
die Verlängerung für IR-Marken ist zentral 10 Jahre nach Eintragung bei der WIPO zu zahlen und zwar für alle gewünschten Länder, egal ob EU oder nicht.
Die US-Benutzungsfrist berechnet sich bei US-aus-IR aber ab Eintragung des US-Anteils; wenn es keinen eigenen US-Eintragungstag gibt (weil kein Refus erlassen wurde) dann wird die Benutzungsfrist auch ab IR-Eintragungstag berechnet. Und es sind 6 Jahre und nicht 5 ...
@TE: du brauchst das hier:
http://www.wipo.int/madrid/en/guide/" target="blank (leider nur auf Englisch)
http://www.dpma.de/docs/service/formula ... /m8940.pdf" target="blank
http://oami.europa.eu/ows/rw/pages/CTM/FAQ/CTM12.de.do" target="blank
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Ed'sMom hat geschrieben:das gilt nur für nationale US-Marken, die direkt beim USPTO eingereicht werden und ist in diesem Fall falsch da die TE anscheinend eine Internationale Marke mit Schutzerstreckung auf die USA (und Japan) hat-dus- hat geschrieben:Bei einer US Marke ist das Eintragungsdatum bei der USPTO maßgeblich.
An die Frist "Benutzungsnachweis" denken
die Verlängerung für IR-Marken ist zentral 10 Jahre nach Eintragung bei der WIPO zu zahlen und zwar für alle gewünschten Länder, egal ob EU oder nicht.
Die US-Benutzungsfrist berechnet sich bei US-aus-IR aber ab Eintragung des US-Anteils; wenn es keinen eigenen US-Eintragungstag gibt (weil kein Refus erlassen wurde) dann wird die Benutzungsfrist auch ab IR-Eintragungstag berechnet. Und es sind 6 Jahre und nicht 5 ...
@TE: du brauchst das hier:
http://www.wipo.int/madrid/en/guide/" target="blank (leider nur auf Englisch)
http://www.dpma.de/docs/service/formula" target="blank ... /m8940.pdf
http://oami.europa.eu/ows/rw/pages/CTM/FAQ/CTM12.de.do" target="blank
So kenne ich das auch - war jetzt schon etwas verwirrt aufgrund der vorherigen Aussage.
Wenn eine IR-Marke erneuert werden soll, kann man wählen für welche der Länder, in die die Marke erstreckt wurde, eine Erneuerung gewünscht ist. Dementsprechend sind dann auch die Gebühren, die bei der WIPO einzuzahlen sind.
Erneuerungsfrist für IR-Marken ist immer 10 Jahre - egal in welche Länder erstreckt wurde.
Bei nationalen Anmeldungen kann die Erneuerungsfrist anders sein (z.b. 5 Jahre)
Wir bekommen das aber auch immer durch unsere Korrespondenzanwälte im Ausland mitgeteilt wann die Frist dann zu erneuern ist.
Weil Denken die schwerste Arbeit ist, die es gibt, beschäftigen sich auch nur wenige damit. (Henry Ford)