Welchen Gegenstandswert bei ZV für Rechnung an Mdt????

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Chango
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#1

14.09.2012, 15:54

alle ihr lieben,

ich soll eine Rechnung für einen Mdt fertigen. Es wurden zwei Zv´s gemacht und er hat keine eV abgegeben. (die hatte er wohl schon vorher). Die zwei Zv´s haben unterschiedliche Gegenstanswerte also den wert den ich für die rechnung breauche. Meine frage ist auch wlchen Wetr nehme ich von der ersten oder letzten zv????

bitte schnell um eure hilfe

Danke im Voraus.
sansibar
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#2

14.09.2012, 16:03

Wenn du zwei ZVs hattest, musst du auch beide abrechnen, das ist jeweils eine separate Gebühr 0,3 nach 3309 nach dem Gegenstandswert der jeweiligen ZV-Maßnahme, also zur ersten ZV der erste Wert, zur zweiten ZV der zweite Wert.
Grüße - sansibar
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#3

14.09.2012, 16:04

Wenn 2 zvs gemacht wurden, nimmst du jeweils den Wert der einzelnen zv.
Chango
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#4

14.09.2012, 16:06

okay danke.

noch ne kurze frage . wir haben seine vorlage wo man zwei zv´s eintragen und abrechnen kann. soll ich diese datei nehmen oder zwei einzelne rechnungen schreiben??

:thx :thx :thx :thx :thx :thx
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Liesel
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#6

17.09.2012, 10:29

Also für mich ist das nicht so eindeutig, daß hier zweimal die 3309 angefallen ist. Wieso wurden denn 2 ZV-Aufträge gemacht?
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#7

30.09.2012, 15:50

Das sehe ich genau wie sansibar, zwei ZV´s, zwei Abrechnungen mit dem jeweiligen Wert. Warum sollte das denn nicht eindeutig sein?
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Pepples
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#8

30.09.2012, 16:54

Wenn z.B. bei der ersten ZV rauskam, dass der Schuldner dort nicht mehr wohnhaft ist und man dann die ZV mit der neuen Anschrift fortsetzt. Dann sind es nämlich keine 2 Maßnahmen, weil die 2. als Folgemaßnahme der ersten ohne erneute Kosten gilt. :wink:
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