Abrechnung Strafsache

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law77
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#1

31.08.2012, 13:37

Hallo Ihr Lieben,

da ich noch seit kurzem Anwältin bin und in Kostensachen überhaupt nicht fit bin, wende ich mich an Euch. Vielleicht könnt Ihr mir helfen. Folgender Fall:
Mandant
- wurde festgenommen,danach kam die Anklageschrift- die ganze Zeit saß er in U-Haft
- Habe Haftprüfung beantragt und dann vor dem Termin mündlich zurückgenommen. Es kam also nicht zu einem Haftprüfungstermin
- Akteneinsicht, Haftbesuche
- Und gestern war die Hauptverhandlung.


Ich denke:

- Grundgebühr Nr. 4101 RVG
- Verfahrensgebühr Nr. 4105 RVG
- Verfahrensgebühr Nr. 4107 RVG
- Terminsgebühr 4109 RVG
- Pauschale für Post und Telekommunikation Nr. 7002 RVG
- Dokumentenpauschale Nr. 7000 RVG

Wo kommt denn die nicht stattgefundene aber beantragte und nach einiger Zeit zurückgenommene Haftprüfung unter??????????

Danke Euch im Voraus.
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Adora Belle
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#2

31.08.2012, 13:43

Für nicht stattgefundene Termine gibt es nur Gebühren, wenn Du angereist bist und ohne Dein Verschulden der Termin geplatzt ist, Vorbemerkung 4 Abs.3. Hier hast Du aber selbst zurückgenommen. Dafür gibts nix.

Welche Tätigkeiten fanden vor Eingang der Anklage bei Gericht statt? Bis jetzt hast Du noch nix geschrieben, das die 4105 auslösen würde.

Ggf. sind noch Reisekosten für HV und Haftbesuche drin, wenn Du dafür die Gemeindegrenzen überschritten hast.
suzette
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#3

31.08.2012, 13:46

law77 hat geschrieben:Wo kommt denn die nicht stattgefundene aber beantragte und nach einiger Zeit zurückgenommene Haftprüfung unter??????????
gar nicht: Abrechnung Antrag auf Haftprüfung

Ansonsten ist alles richtig.
law77
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#4

31.08.2012, 13:50

Bezüglich 4105 gab es mehrere Gespräche mit der Richterin.

- Bezüglich der Rücknahme war es so: Habe wegen Terminierung die Richterin im Gericht aufgesucht - dann kam es in der Sache zu einem Gespräch, worauf ich dann die Haftprüfung zurückgezogen habe.
Wird das ganze nicht vergütet?
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#5

31.08.2012, 13:51

Doch, das ist alles in der VG enthalten.
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