Rechtis Fragen..

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Rechti
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#21

12.08.2012, 10:45

Vielen Dank :)

In welcher Form kann eine
a) Anwaltskanzlei
b) Privatperson
einen Mahnbescheidsantrag bei dem Amtsgericht Hünfeld stellen? Nennen Sie jeweils zwei Möglichkeiten


1. Frage von mir ist?
Wird da wirklich zwischen Privatperson und Anwaltskanzlei unterschieden?

Kenne diese 3 Verfahren:
DTA - Verfahren
Online Verfahren
Belegverfahren (Vordruck Papier)
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Rechti
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#22

12.08.2012, 10:48

Ok, jetzt hab ich grad beim Überfliegen gesehen, dass Anwaltskanzleien seit 2008 keine Vordurcke mehr benutzen dürfen? Also würde für Anwaltskanzleien das Online-Verfahren in Frage kommen und für privat Personen das Online-Verfahren und das Verfahren mit Vordrucken?
_______
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Lämmchen
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#23

12.08.2012, 20:18

:genau

Onlineverfahren per EGVP oder Barcode ist für Anwälte zulässig, Privatpersonen können die Formulare nehmen oder zur Geschäftsstelle des Mahngerichts gehen. :wink:

Was meinst Du mit DTA-Verfahren?
Liebe Grüße

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ksaksa
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#24

13.08.2012, 00:58

DTA - DatenTrägerAustausch per Diskette
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#25

13.08.2012, 05:31

Meisterin des Googelns: gibts das tatsächlich noch?
Liebe Grüße

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Rechti
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#26

09.09.2012, 13:49

NEUE FRAGE:

Der RA macht außergerichtlich Forderung geltend, Gegner zahlt nicht innerhalb der Frist, MB wird erstellt und zugestellt.

1,3 GG gem 2300 VV RVG
Auslagenpauschale gem. 7002 VV RVG

----

1,0 Verfahrensgebühr gem. 3305
0,65 Anrechnung gem. Vorb. 3 Abs. 4
Auslagenpauschale gem. 7002 VV RVG



Ist das mit der Anrechnung so richtig?
_______
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Pepples
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#27

09.09.2012, 17:38

Ja, ist es.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Rechti
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#28

28.10.2012, 18:12

Wann ist ein Rechtsmittel begründet?

Was würdet ihr dazu schreiben?
_______
Jupp03/11

#29

28.10.2012, 18:35

Wenn die angegriffene Entscheidung gegen geltendes Recht verstößt.
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#30

28.10.2012, 22:09

Rechti hat geschrieben:Wann ist ein Rechtsmittel begründet?

Was würdet ihr dazu schreiben?
Welches Rechtsmittel, wo, von wem? Die Frage ist etwas unklar gestellt.

Was der Prüfer wohl hören will:
Die Klage muss, soweit sie noch rechtshängig ist,
1. noch zulässig und begründet (Sicht des Klägers)
2. unzulässig oder unbegründet (Sicht des Beklagten)
sein.
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