Rechtis Fragen..

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ksaksa
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#11

11.08.2012, 17:41

Ok so ausgelegt ist das richtig. Unter Gebühr dachte ich an GKG (Gerichtsgebühr) und RVG (Anwaltsgebühr). Wobei Gerichtsgebühr natürlich erst bei Abgabe des MB beim Mahngericht zu zahlen ist. GLG Ksaksa :thx
Rechti
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#12

11.08.2012, 18:49

Vielen Dank!
Aber irgendwie blicke ich jetzt nicht so ganz durch, was ich hätte antworten sollen.
_______
Rechti
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#13

11.08.2012, 18:54

Verwirred, wenn ich schon meine nächste Frage stelle?

Klageschrift in Müller ./. Braun sowie dessen Versicherung. Wie viel Kopien der Klageschrift muss ich fertigen und für wen?

1 Abschrift: Gericht
2 Abschrift: Gegnerische RA
3 Abschrift: Gegner

Das Ding geht ja schon einmal an das Gericht...

Dann bekommt der Mandant doch sicher noch eine Abschrift... Also 4
Und die Versicherung will ja auch wissen, was Sache ist und ob Kosten gedeckt werden...

Also ingesamt 5, oder??
_______
Jupp03/11

#14

11.08.2012, 19:01

Werden die Beklagten von einem Anwalt vertreten?
Rechti
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#15

11.08.2012, 19:08

Dann würden sich die Abschriften natürlich vermehren, aber die Aufgabenstellung zeigt, dass es nur ein Beklagter ist. Hab ich denn soweit richtig gezählt?
_______
Jupp03/11

#16

11.08.2012, 19:14

Das Problem wird sein, dass du die Aufgaben und die dann von anderen Usern gestellten Fragen nicht liest.
ksaksa
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#17

11.08.2012, 20:32

1. Das Original mit Anlagen an das Gericht
und
2. da zwei Beklagte (Parteien)
a) vermute Fahrer = Halter = Beklagter zu 1.)
b) Haftpflichtversicherer = Beklagter zu 2.)
erhalten je eine beglaubigte Abschrift mit Anlagen und eine Abschrift ohne Anlagen

alle fünf an das Gericht.

3. Eine (sechste) Abschrift sende an den Mandanten zur Kenntnis.
4. Ggfs. eine (siebte Abschrift) an die Rechtsschutzversicherung, evtl. auch per Fax oder Mail.

LG Ksaksa
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Pepples
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#18

11.08.2012, 20:39

aber die Aufgabenstellung zeigt, dass es nur ein Beklagter ist
Braun sowie dessen Versicherung
Zähl nochmal nach. :pfeif
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Lämmchen
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#19

11.08.2012, 21:17

Rechti hat geschrieben:Verwirred, wenn ich schon meine nächste Frage stelle?

Klageschrift in Müller ./. Braun sowie dessen Versicherung. Wie viel Kopien der Klageschrift muss ich fertigen und für wen?

1 Abschrift: Gericht
2 Abschrift: Gegnerische RA
3 Abschrift: Gegner

Das Ding geht ja schon einmal an das Gericht...

Dann bekommt der Mandant doch sicher noch eine Abschrift... Also 4
Und die Versicherung will ja auch wissen, was Sache ist und ob Kosten gedeckt werden...

Also ingesamt 5, oder??
Mach es Dir einfach: Du brauchst bei jeder Klageschrift für jeden Beklagten jeweils eine einfache und eine beglaubigte Abschrift. Das Original ist fürs Gericht. Ob der Gegner schon einen RA eingeschaltet hat, interessiert für die Einreichung der Klageschrift im Regelfall nicht. Zugestellt wird an den Beklagten direkt. :wink:

Dass der Mandant noch eine Abschrift bekommt, ist ja nicht für die Einreichung bei Gericht entscheidend. Teilweise bekommt dann auch die möglicherweise hinter dem Mandanten stehende Haftpflicht- oder Rechtschutzversicherung Kopien.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
ksaksa
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#20

12.08.2012, 08:17

Chef meinte:

Zivilgerichte und Arbeitsgerichte:
Original fürs Gericht und beglaubigte und einfache Abschrift für jede Gegenpartei

Sozialgericht:
Original fürs Gericht und beglaubigte Abschrift für die Gegenpartei

andere Abschriften: Mandant + Handakte (+ evtl RSV)
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