Rechtis Fragen..
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Ok so ausgelegt ist das richtig. Unter Gebühr dachte ich an GKG (Gerichtsgebühr) und RVG (Anwaltsgebühr). Wobei Gerichtsgebühr natürlich erst bei Abgabe des MB beim Mahngericht zu zahlen ist. GLG Ksaksa
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Verwirred, wenn ich schon meine nächste Frage stelle?
Klageschrift in Müller ./. Braun sowie dessen Versicherung. Wie viel Kopien der Klageschrift muss ich fertigen und für wen?
1 Abschrift: Gericht
2 Abschrift: Gegnerische RA
3 Abschrift: Gegner
Das Ding geht ja schon einmal an das Gericht...
Dann bekommt der Mandant doch sicher noch eine Abschrift... Also 4
Und die Versicherung will ja auch wissen, was Sache ist und ob Kosten gedeckt werden...
Also ingesamt 5, oder??
Klageschrift in Müller ./. Braun sowie dessen Versicherung. Wie viel Kopien der Klageschrift muss ich fertigen und für wen?
1 Abschrift: Gericht
2 Abschrift: Gegnerische RA
3 Abschrift: Gegner
Das Ding geht ja schon einmal an das Gericht...
Dann bekommt der Mandant doch sicher noch eine Abschrift... Also 4
Und die Versicherung will ja auch wissen, was Sache ist und ob Kosten gedeckt werden...
Also ingesamt 5, oder??
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Das Problem wird sein, dass du die Aufgaben und die dann von anderen Usern gestellten Fragen nicht liest.
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1. Das Original mit Anlagen an das Gericht
und
2. da zwei Beklagte (Parteien)
a) vermute Fahrer = Halter = Beklagter zu 1.)
b) Haftpflichtversicherer = Beklagter zu 2.)
erhalten je eine beglaubigte Abschrift mit Anlagen und eine Abschrift ohne Anlagen
alle fünf an das Gericht.
3. Eine (sechste) Abschrift sende an den Mandanten zur Kenntnis.
4. Ggfs. eine (siebte Abschrift) an die Rechtsschutzversicherung, evtl. auch per Fax oder Mail.
LG Ksaksa
und
2. da zwei Beklagte (Parteien)
a) vermute Fahrer = Halter = Beklagter zu 1.)
b) Haftpflichtversicherer = Beklagter zu 2.)
erhalten je eine beglaubigte Abschrift mit Anlagen und eine Abschrift ohne Anlagen
alle fünf an das Gericht.
3. Eine (sechste) Abschrift sende an den Mandanten zur Kenntnis.
4. Ggfs. eine (siebte Abschrift) an die Rechtsschutzversicherung, evtl. auch per Fax oder Mail.
LG Ksaksa
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
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aber die Aufgabenstellung zeigt, dass es nur ein Beklagter ist
Zähl nochmal nach.Braun sowie dessen Versicherung
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
- Lämmchen
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Mach es Dir einfach: Du brauchst bei jeder Klageschrift für jeden Beklagten jeweils eine einfache und eine beglaubigte Abschrift. Das Original ist fürs Gericht. Ob der Gegner schon einen RA eingeschaltet hat, interessiert für die Einreichung der Klageschrift im Regelfall nicht. Zugestellt wird an den Beklagten direkt.Rechti hat geschrieben:Verwirred, wenn ich schon meine nächste Frage stelle?
Klageschrift in Müller ./. Braun sowie dessen Versicherung. Wie viel Kopien der Klageschrift muss ich fertigen und für wen?
1 Abschrift: Gericht
2 Abschrift: Gegnerische RA
3 Abschrift: Gegner
Das Ding geht ja schon einmal an das Gericht...
Dann bekommt der Mandant doch sicher noch eine Abschrift... Also 4
Und die Versicherung will ja auch wissen, was Sache ist und ob Kosten gedeckt werden...
Also ingesamt 5, oder??
Dass der Mandant noch eine Abschrift bekommt, ist ja nicht für die Einreichung bei Gericht entscheidend. Teilweise bekommt dann auch die möglicherweise hinter dem Mandanten stehende Haftpflicht- oder Rechtschutzversicherung Kopien.
Liebe Grüße
Das Lämmchen
Das Lämmchen
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Chef meinte:
Zivilgerichte und Arbeitsgerichte:
Original fürs Gericht und beglaubigte und einfache Abschrift für jede Gegenpartei
Sozialgericht:
Original fürs Gericht und beglaubigte Abschrift für die Gegenpartei
andere Abschriften: Mandant + Handakte (+ evtl RSV)
Zivilgerichte und Arbeitsgerichte:
Original fürs Gericht und beglaubigte und einfache Abschrift für jede Gegenpartei
Sozialgericht:
Original fürs Gericht und beglaubigte Abschrift für die Gegenpartei
andere Abschriften: Mandant + Handakte (+ evtl RSV)