Berufung mit PKH

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Blume13
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#1

09.08.2012, 15:04

Hey, ich hab da noch so ne kleine Frage, und zwar haben wir nen Mandanten vertreten der in einer Mietsache verklagt worden ist, wir haben PKH beantragt. Der Klage wurde vollumfänglich stattgegeben und wir haben verloren. Also auch kein PKH. Wenn ich jetzt den PKH Antrag in der Berufung stelle, muss ich dann nochmals alle Unterlagen, also Erklärung usw. beifügen?????

Danke für Eure Hilfe
JennyHST
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#2

09.08.2012, 15:24

Du machst ja einen neuen Antrag, meistens will das das neuinstanzliche Gericht dann die Unterlagen neu haben.. ich würde es sicherheitshalber mitschicken...
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Pepples
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#3

09.08.2012, 15:27

Ja, neues Verfahren, anderer Zeitpunkt. Die Unterlagen sind immer aktuell vorzulegen. :wink:
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Kikki-Fee
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#4

09.08.2012, 15:45

Eine Ergänzung noch dazu:

Wenn die Berufung nur im Falle der PKH-Bewilligung durchgeführt werden soll, muss man die vollständigen PKH-Unterlagen vor Ablauf der Berufungsfrist vorlegen.

Das ist meinem früheren Chef mal in so einem Fall passiert: Am letzten Tag der Frist hatte er den PKH-Antrag und den Berufungsschriftsatz gefaxt, aber eben nicht die gesamten Unterlagen des Mandanten für die PKH. Er hat deshalb keine PKH bekommen und war damit dann auch aus der Berufungsfrist draußen (und ich durfte ein Schreiben an seine Haftpflicht machen...).
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