Kostenfestsetzung

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Blume13
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#1

08.08.2012, 11:24

Hallo habe mal wieder ein Problem mit der Kostenfestsetzung:

Der Fall:

Unser Mandant ist vor dem LG verklagt worden. Wir waren voher nicht außergerichtlich tätig. Dann war Termin. Wir waren aus prozesstaktischen Gründen nicht da. Also Ergebnis: Teil-Endurteil und Teil-VU, Streitwert: 5.777,46 €. So dann haben wir Einspruch eingelegt. Nochmal Termin, dann Teil-Endurteil und Teil-End-Vu, Streitwert: 2.100,00€. Dann hat der Gegner gegen sein Teil-Endurteil Berufung eingelegt, Streitwert: 2.236,88€. wir haben auch Berufung eingelegt, so dann zwei termine vor dem OLG, zwei getrennte Aktenzeichen. Kein Verbindungsbeschluss, getrennt aufgerufen, aber am selben Tag verhandelt. Wir haben beide Sachen gewonnen. Das Urteil ist gekommen und der Richter hat ein Urteil, also in dem Verfahren mx und ms wird verkündet...., so Streitwert: 4.489,88 €, Berufung Kläger 2.389,88 € und Berufung wir 2.100 €ich habe abgerechnet:

I. Instanz

GW: 5.777,46 €
1,3 VG 439,40 €
1,2 TG 405,60 €
TK 20,00 €
Fahrtkosten 13,86 €
Tage und Abwes. 20,00 €
Mwst 170,78 €
Gesamt: 1069,64 €

II Instanz

Verfahren mx

GW: 2389,88 €
1,6 VG 257,60 €
1,2 TG 193,20 €
TK 20,00 €
Fahrtk. 23,40 €
Tage u. Abw. 20,00 €
Tage u. Abw. 20,00 €
ZW: 534,20 €
19 % MwsT 101,50 €
Gesamt: 635,70 €

und

Verfahren mx

GW: 2.100,00 €
1,6 VG 257,60 €
1,2 TG 193,20 €
TK 20,00 €
Fahrtk. 23,40 €
Tage u. Abw. 20,00 €
Tage u. Abw. 20,00 €
ZW: 534,20 €
19 % MwsT 101,50 €
Gesamt: 635,70 €

Jetzt meint das Gericht der Streitwert für die I. Instanz wäre nur 2.100,00 €. Aber wir haben ja auch die Ansprüche des Klägers abgewährt von daher gehe von dem ersten Urteil aus, 5.777,46 €, oder?
Dann in der zweiten Instanz ist der Rechtspfleger der Meinung, dass der Streitwert 4.489,88 € ist und das alle Gebühren nur einmal angefallen sind und beruft sich auf § 5 ZPO aber wir haben getrennt voneinander Berufung eingelegt und es ist auch immer nacheinander aufgerufen worden, getrennte Ladungen, nur das Urteil ist durch ein "und" verbunden. Haben die etwa Recht?????

vielen Dank für Eure HIlfe
Blume13
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#2

08.08.2012, 15:25

kann mir keiner helfen ????? :wink2
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Jeanie1984
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#3

08.08.2012, 16:42

Meine Kollegin und ich sind folgender Meinung:

erste Instanz
1,3 Verfahrensgebühr aus € 5.777,46

1,2 Terminsgebühr aus € 3.667,46
0,5 Terminsgebühr aus € 2.100,00
beachte § 15 RVG: d.h. 1,2 Terminsgebühr aus € 5.777,46

PTE, MWst., sonstige Auslagen (Fahrtkosten etc.)

Hier solltest du allerdings in der Tat nochmals prüfen, was im Streitwertbeschluss steht.

zweite Instanz
hier erhälst Du eine 1,6 Verfahrensgebühr und eine 1,2 Terminsgebühr, PTE, MWst. aus dem Gesamtstreitwert in Höhe von € 4.489,88

Viele Grüße
Blume13
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#4

09.08.2012, 10:29

Bezüglich der I. Instanz, warum den ne 0,5 TG? Wir haben das VU nicht beantragt, gegen uns ist es ergangen. Also im Teil-End-Urteil ist der Streitwert 2,100,00 €. Aber das erste Urteil das gefällt worden ist, also das TEi-End-Urteil und TEil-VU, waren es 5.777,46€. Dann hat der Kläger, also nicht wir, gegen seins Berufung eingelegt. Während wir noch gegen das TEil-VU Einspruch eingelegt haben und dann ganz normal mit Verhandlung weiterging, bis ein TEil-End-VU erging. Da war der Streitwert dan n 2.100. Und die Rechtspflegerin will, dass ich diesen Streitwert nehme. Aber ich sehe das anders, was meint ihr?
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