Kostenfestetzung im Zwangsversteigerungsverfahren?

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spatzn
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#1

01.08.2012, 17:05

Hi,

habe hier einen Beschluss im Teilversteigerungsverfahren, wonach die vom Gegner beantragte Grundbuchbezeichnung aufgehoben wurde, da er den Antrag selbst zurückgenommen hat.

Kann ich jetzt einen Kfa. ans Gericht machen nach § 103 ZPO oder wie?


Gruß, spatzn0
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LuzZi
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#2

02.08.2012, 09:05

Nur dann, wenn du eine Kostengrundentscheidung hast. Ich weiß ehrlich gesagt aber auch nicht, ob die Kosten erstattungsfähig sind. :?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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