Gerichtsstandsvereinbarung

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#1

17.07.2012, 08:28

Ich bräuchte Hilfe:

Die Parteien haben eine Gerichtsstandsvereinbarung getroffen. Es handelt sich bei unserem Mandanten um eine GmbH (Vollkaufmann) und auf der Gegenseite ist eine GbR.

Gerichtsstand ist vereinbart im Vertrag Ort unserer Mandantschaft

Jetzt wurde die Anspruchsbegründung gefertigt.

Die Gegenseite führt aus, dass zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die GbR noch kein Kaufmann im Sinne des HGB war und noch nicht die erforderlichen Voraussetzungen für die Gerichtsstandsvereinbarung vorhanden waren. Diese liegen jetzt aber bei der Gegenseite vor mit eigener Buchhaltung, Kaufleute nach HGB etc.
Zum Vertragsabschluss zielte die Gegenseite auch darauf ab, einen derartigen Betrieb herzustellen, der gleichfalls in der Lage ist, Gerichtsstandsvereinbarungen zu schließen.

Jetzt meine Frage: Hat die Gerichtsstandsvereinbarung auch nachträglich ihre Wirksamkeit erlangt, falls die Gegenseite nachweisen kann, dass zum Zeitpunkt der Vereinbarung die Voraussetzungen noch nicht vorhanden gewesen war?
Viele Dank im Voraus.
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#2

17.07.2012, 08:43

Hallo Themenstarter/in :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Bitte lies hierzu die Forenregeln (hier: Ziffer 4.)

http://www.foreno.de/foreno-grundlagen.php" target="blank

Das Berufsfeld ist nach reiflicher Überlegung des Forenteams und aus Erfahrung heraus eine Pflichtangabe. Hierdurch können andere User deinen Kenntnisstand in etwa einschätzen und so eine für dich passendere Antwort geben. Außerdem, so hat uns die Vergangenheit gezeigt, kommt es leider immer mal wieder vor, dass Berufsfremde hier Rechtsrat von uns wollen. Auch dagegen soll die Berufsangabe helfen (weil wir ja merken, wenn sich jemand als ReFa ausgibt, es aber nicht ist :wink:).

Bitte fülle das Feld daher aus, da wir uns ansonsten vorbehalten müssen, dein Thema zu schließen.

Das Forenteam bittet die Mitglieder, bis zum Ausfüllen des Berufsfeldes durch den Themenstarter einstweilen nicht zu antworten.

Vielen Dank,

Das Forenteam.
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#3

17.07.2012, 11:47

jetzt hab ich es geändert und immer noch keine hilfreiche Antwort - mhm
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#4

19.07.2012, 11:02

Kann denn keiner helfen, wer weiß Rat?
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#5

19.07.2012, 11:17

Das ist eine Frage, die m.E. der RA beantworten muß. Die Umstände des Einzelfalles sind anhand der §§38 ff. zu bewerten. Gibt sicher Argumente für beide Positionen, siehe ZPO-Kommentar.
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#6

19.07.2012, 11:36

Das ist gerade unser Problem, der Richter will es einfach nicht machen und versucht mit allen Mitteln, das wegzuschieben, und meinem Chef gehen mittlerweile die Argumente aus, deshalb hatte ich auf diesem Weg versucht, vielleicht die Frage zu klären, ob eine Gerichtsstandsvereinbarung auch im nachhinein wirksam werden kann, wenn von vornherein die GbR auf einen Kaufmann hingearbeitet hat.
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#7

19.07.2012, 12:22

Da sitzen drei Volljuristen dran, die alle Umstände des Falls kennen und zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen (wie eigentlich immer :pfeif ) und Du meinst, hier kann Dir jetzt jemand sagen, wer recht hat? :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: Und dann gehste hin und sagst - bei FORENO sagen sie aber, das ist soundso. Und dann sagt der Richter - achja, na DANN, machen wir das so. Sorry, aber :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
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#8

19.07.2012, 12:41

:thx ach so - war ja echt blöd, davon auszugehen, dass man in einer Sache Hilfe erwarten kann,

(warum finde ich die Foren nur immer so doof - ach ja, man wird immer so blöd angemacht)

naja - klar ich gehe hin und sag den zwei Volljuristen immer FORENO - haben die das und das gesagt - wie blond muss man denn sein, um das zu behaupten

- für einen richtigen Denkanstoss wäre ich dankbar gewesen, aber klarer Fall - lieber Runterputzen weil einem selbst nichts einfällt - da kann ich nur mit dem Kopf schütteln
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Soenny
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#9

19.07.2012, 12:45

Ich schüttel auch mal mit dem Kopf, allerdings über deine "nette" Art sich hier zu äußern und deshalb

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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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