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ReFa2004
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 9
- Registriert: 23.06.2010, 15:33
#1
12.07.2012, 11:16
Hallo,
folgender Sachverhalt:
Wir haben unserem MDT eine Vorschusskostennote gestellt, die er auch bezahlt hat.
Jetzt teilt er uns mit, dass er eine RS-Versicherung hat. Wir haben dort um Deckungszusage gebeten und diese auch erhalten.
Nun die Frage:
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Kann ich jetzt die bereits bezahlte Vorschusskostennote rückwirkend von der RS-Versicherung bezahlen lassen und dem MDT sein Geld zurückzahlen?
Vielen Dank vorab für eure Antworten
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Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
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...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14438
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
#4
12.07.2012, 13:30
Vorschußrechnung in Abschrift an die RSV mit der Bitte um Ausgleich, nach Zahlungseingang an den Mandanten auskehren.