Abrechnung ggü. RS-Versicherung

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ReFa2004
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#1

12.07.2012, 11:16

Hallo,

folgender Sachverhalt:

Wir haben unserem MDT eine Vorschusskostennote gestellt, die er auch bezahlt hat.

Jetzt teilt er uns mit, dass er eine RS-Versicherung hat. Wir haben dort um Deckungszusage gebeten und diese auch erhalten.

Nun die Frage: :D Kann ich jetzt die bereits bezahlte Vorschusskostennote rückwirkend von der RS-Versicherung bezahlen lassen und dem MDT sein Geld zurückzahlen?

Vielen Dank vorab für eure Antworten
ReFa2004
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 9
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#3

12.07.2012, 13:23

Und wie formuliere ich das am besten?
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Adora Belle
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#4

12.07.2012, 13:30

Vorschußrechnung in Abschrift an die RSV mit der Bitte um Ausgleich, nach Zahlungseingang an den Mandanten auskehren.
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