Gebührenteilung

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naduh

#21

10.07.2012, 16:54

Na ich würde sagen, die sämtlichen Gebühren. Denn du schreibst, es wurde mit dem Terminsvertreter vereinbart, dass dieser 1/3 der entstehenden Anwaltskosten erhalten soll. Das bedeutet für mich, er erhält 1/3 sämtlich angefallener Gebühren.
gkutes

#22

10.07.2012, 17:01

Kosten der I. Instanz von HPV und UBV zusammenrechnen und dann dritteln. So würde ich es machen.
Heffi89
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#23

10.07.2012, 17:10

Also dann so:

Unsere Gebühren:
-VG 1,3
-Post- und Tele
-MwSt
Summe I

Terminsvertreter
-VG 0,65
-TG 1,2
-Post- und Tele
-MwSt
Summe II

Summe I + Summe II = Gesamtbetrag / 3 = XY

Versteh' ich das jetzt richtig?
Ich bin wach, mehr möchte ich zu meinem derzeitigen Zustand nicht sagen.
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ellimorelli
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#24

04.10.2012, 11:19

:wink1

ich häng mich mal wieder mit neuem Sachverhalt ran:

diesmal haben wir in Eigenschaft als PBV im Namens unsers Mdt. einen RA mit der Wahrnehmung eines Termines beauftragt und die Teilung der festsetzungsfähigen Gebühren vereinbart.

nun haben wir vom TV folgende auf unseren Mdt. ausgestellte KoRe erhalten:

0,65
1,2
auslagen
usw.

an gebühren ist das ja entstanden, aber müsste die Rechnung aufgrund der Gebührenteilung nicht anders aussehen?

ich hatte mir das so vorgestellt

1,3 VG
0,65 VG
1,2 TG
Auslagen (2x)
Netto
davon 1/2
Brutto

ist es richtig, dass die Rechnung des TV auf unseren Mdt. ausgestellt ist?
Zahlen wir die TV-Gebühren und holen uns diesen Betrag über unsere Rechnung wieder rein?
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#25

04.10.2012, 11:22

Die Rechnung des TV ist korrekt. Die entsprechende "Gebührenteilung" müßt ihr dann vornehmen, wenn der Mandant die kompletten Gebühren ausgeglichen hat.
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#26

04.10.2012, 11:23

Elli, im Außenverhältnis muss der Mandant diese Rechnung bekommen. Du erstellst dann eine Kostenaufstellung, in der Du alle Gebühren mit reinnimmst und teilst das. Dann siehst Du, was Ihr noch bekommt bzw. an den UBV zu zahlen ist. Mit der Gebührenteilung hat der Mdt. nichts zu tun.
Liebe Grüße

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ellimorelli
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#27

04.10.2012, 11:32

:oops: sry, ich weiß jetzt nicht, welche Gebühren ich nun gegenüber unsrem Mdt. abrechnen soll... :oops: alle oder doch nur unsre?

ich schick also dem Mdt. die KoRe des TV zur Begleichung ja?
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#28

04.10.2012, 11:35

Genau Elli, der Mandant bekommt die beiden Rechnungen und Du machst die Kostenteilung, von der der Mdt nichts bekommt.
Liebe Grüße

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#29

04.10.2012, 11:38

bitte verzeih mir meinen Blödheit. ich steh gerade auf der Leitung

der Mdt. bekommt die Rechnung des TV, okay, das hab ich verstanden.

wir rechnen gegenüber unsrem Mdt. was ab? :oops: nur die 1,3 plus Auslagen?
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#30

04.10.2012, 12:01

Ja genau. ;-)
Liebe Grüße

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