rechnung sieht nun so aus...
1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG 84,50 €
0,65 Verfahrensgebühr Nr. 3401 VV RVG 42,25 €
1,2 Terminsgebühr Nr. 3104 VV RVG 78,00 €
Auslagenpauschale Post + Telekom. Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme 224,75 €
./. abzüglich ½ aufgrund Gebührenteilung -112,38 € kann man das so formulieren?
_________________________________________________________________
Zwischensumme 112,37 €
19,0% Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 21,35 €
GESAMTBETRAG 133,72 €
Gebührenteilung
- ellimorelli
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ja - ich wollt vorhin eigentlich schreiben "kannst die Rg von dem hernehmen (wenn die richtig ist)"
also - dann mach bitte deine eigene - korrekte - Rechnung. Was die dann dem Mdt noch in Rechnung stellen, kann dir doch egal sein.
![Lachen :lol:](./images/smilies/icon_lol.gif)
also - dann mach bitte deine eigene - korrekte - Rechnung. Was die dann dem Mdt noch in Rechnung stellen, kann dir doch egal sein.
- ellimorelli
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![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
dann sieht meine Rechnung jetzt so aus:
1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG 84,50 €
0,65 Verfahrensgebühr Nr. 3401 VV RVG 42,25 €
1,2 Terminsgebühr Nr. 3104 VV RVG 78,00 €
Auslagenpauschale Post + Telekom. Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Auslagenpauschale Post + Telekom. Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Zwischensumme 244,75 €
hiervon ½ aufgrund Gebührenteilung -122,38 €
_________________________________________________________________
Zwischensumme 122,37 €
19,0% Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG 23,25 €
GESAMTBETRAG 145,62 €
korrekt?
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Die Beträge habe ich jetzt nicht nachgerechnet. Vom Ansatz her ist es korrekt.
LEBE DEN MOMENT
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- ellimorelli
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Hi!
Ich habe hier auch gerade ein Problem wegen der Gebührenteilung. Diese Sache läuft schon länger, ich hab Sie von meiner Vorgängerin sozusagen "übernommen".
Mit dem Terminsvertreter (für die I. Instanz) ist vereinbart worden, dass er 1/3 der entstehenden Anwaltskosten erhalten soll (das war vor rund einem Jahr).
Zwischenzeitlich sind sämtliche Kosten bereits festgesetzt worden.
Also unsere für die 1. Instanz = Verfahrensgebühr
Terminsvertreter = Verfahrensgeb. + Terminsgeb.
Unsere Kosten für die II. Instanz= Verfahrensgebühr
Gegenüber der Mdtin. hatten wir allerdings schon abgerechnet (I. Instanz), und zwar:
- Geschäftsgebühr
- Verfahrensgebühr
- Terminsgebühr
Mein Chef meinte gerade eben, dass ich jetzt 1/3 abrechnen und dem Terminsvertreter das überweisen soll. Aber bin grad total überfordert. Von welchem Betrag muss ich die abrechnen? Muss ich sämtliche Gebühren der
I. Instanz zusammenrechnen? Oder nur von unseren? Das meinte mein Chef...
OMG, das is' so ein Durcheinander. Hoffe, ihr könnte da was mit anfangen![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
Ich habe hier auch gerade ein Problem wegen der Gebührenteilung. Diese Sache läuft schon länger, ich hab Sie von meiner Vorgängerin sozusagen "übernommen".
Mit dem Terminsvertreter (für die I. Instanz) ist vereinbart worden, dass er 1/3 der entstehenden Anwaltskosten erhalten soll (das war vor rund einem Jahr).
Zwischenzeitlich sind sämtliche Kosten bereits festgesetzt worden.
Also unsere für die 1. Instanz = Verfahrensgebühr
Terminsvertreter = Verfahrensgeb. + Terminsgeb.
Unsere Kosten für die II. Instanz= Verfahrensgebühr
Gegenüber der Mdtin. hatten wir allerdings schon abgerechnet (I. Instanz), und zwar:
- Geschäftsgebühr
- Verfahrensgebühr
- Terminsgebühr
Mein Chef meinte gerade eben, dass ich jetzt 1/3 abrechnen und dem Terminsvertreter das überweisen soll. Aber bin grad total überfordert. Von welchem Betrag muss ich die abrechnen? Muss ich sämtliche Gebühren der
I. Instanz zusammenrechnen? Oder nur von unseren? Das meinte mein Chef...
OMG, das is' so ein Durcheinander. Hoffe, ihr könnte da was mit anfangen
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Ich bin wach, mehr möchte ich zu meinem derzeitigen Zustand nicht sagen.