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susisa
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#1
22.06.2012, 11:31
Moinmoin,
ich soll einen Mahnbescheid beantragen. Unser Mandant ist Sänger und hat seine Gage nicht erhalten. Welche Katalognummer muss ich denn hier nehmen? Dienstleistungsvertrag oder Werklieferungsvertrag?
Lieben Gruß
Kekse, ich liebe Kekse.
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Tigerle
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#2
22.06.2012, 20:18
So wie ich das sehe ist es ein Dienstvertrag, denn der Sänger hat ja nichts hergestellt.