Anrechnung der Geschäftsgebühr im VKH-Verfahren

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carrymaus
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#1

21.06.2012, 17:52

Hallo Ihr Lieben,

so jetzt bin ich auch endlich angemeldet, nachdem ich schon oft durch dieses Forum Hilfe gefunden habe.

Jetzt habe ich auch eine Frage und ich weiß absolut keine Antwort hierauf:

Also wir haben die Mandantin außergerichtlich im Unterhaltsverfahren vertreten und dann auch gerichtlich. Wir haben für das Scheidungsverfahren und Unterhaltsverfahren VKH bewilligt bekommen.

Der Wert es Scheidungsverfahrens: 12.507 € und Unterhalt 11.952 € = 24.459 €

Jetzt soll ich VKH abrechnen und die außergerichtliche Geschäftsgebühr (für den Unterhalt) muss auf die gerichtliche Verfahrensgebühr (Unterhalt) angerechnet werden.

1,3 GG 2300 auf 11.952 = 319,80 €
1,3 VG 3100 auf 24.459 € = 413,40 €

Meine Chefin ist der Meinung, dass die 0,65 Gebühr angerechnet werden muss. Das ist ja auch richtig. Aber sie ist der Meinung, dass die Differenz (413,40 € - 319,80 €) 93,60 € angerechnet werden muss. Aber wie gebe ich das ein, dass die Differenz abgezogen wird. Mit AdvoWare weiß ich gar keine Lösung.

Ich stehe total auf dem Schlauch, was ich machen muss.

Habt Ihr das einigermaßen verstanden, was ich meine? Ich kann es nicht besser erklären. Vielleicht nochmal kurz: Die Geschäftsgebühr muss auf die Verfahrensgebühr angerechnet werden. Dies betrifft aber nur das Unterhaltsverfahren. Wie berechne ich das mit der Verfahrensgebühr in dem Scheidungsverfahren?

Hoffentlich versteht irgendjemand was ich meine und kann mir helfen.

Gruß Carrymaus

P. S. Die Terminsgebühr, Vergleichsgebühr, Fahrkosten etc. habe ich weggelassen, weil die sind sonnenklar, wie ich die abrechnen muss.
carrymaus
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#2

22.06.2012, 08:29

Kann mir gar keiner helfen??
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