Einzelfirma?

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Verena R.
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#1

20.06.2012, 21:00

Hallo zusammen,

bevor ich meine Frage stelle wollte ich allen hier ein ganz grosses Lob aussprechen. Obwohl ich hier ganz neu registriert bin lese ich immer fleissig die Threads und diese haben mir mehr als einmal geholfen.

Ich habe folgendes Problem:

Ich bin derzeit alleine im Büro bin (Kollegin hat Urlaub) und brauche eure Hilfe. Wir vertreten eine Einzelfirma gegen eine andere Einzelfirma /Kaufpreis Warenlieferung. Laut Aktenvermerk ist nur der Firmenname und nach Notiz vom Chef der Nachnahme des angeblichen Inhabers bekannt.Kollegin hat ein Mahnbescheid beantragt: Antargsgegner hat sie: Firmenname +Nachname aufgenommen. Dem wurde widersprochen. Nun habe ich den Salat und soll den Inhaber ermitteln und die Sache aufbereiten. Ich hab schon alles probiert den Inhaber ausfindig zu machen, aber komme nicht weiter. Gewerbeauskunft, Recherchen Telefonbuch,Internet alles ohne Erfolg.

Nun habe ich hier Threads gelesen, dass wenn wir nur die Firma verklagen würden Probleme bei der Vollstreckung hätten./ ZV gegen den Inhaber. Jetzt die Frage kann ich überhaupt nachdem im Mahnbescheid der Firmenname+Name stand in der Klage noch den kompletten Name eintragen? Mein Chef will einfach die Firma verklagen.

Und das wichtigste wie komme ich nun aus der Situation raus bzw. habe ich was übersehen?

Lieben Gruss Verena
RA-Christian
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#2

21.06.2012, 11:25

Hallo Verena,

Du hast geschrieben, dass es sich um eine "Firma" handelt. D.h. die müsste ja eigentlich im Handelsregister eingetragen sein, wenn man sich nach § 17 HGB richtet. Ich würde es also auf dem Registerportal der Länder oder unter http://www.unternehmensregister.de" target="blank versuchen.

Lieben Gruß!
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#3

21.06.2012, 11:37

Und meiner Meinung nach muss eine Einzelfirma den Zusatz e.K. tragen und Vor- und Nachnamen des Betreibers beinhalten.
Grüße - sansibar
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Mietzemau
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#4

21.06.2012, 11:42

Ich hatte diese Firmierungen auch schon ohne e.K. Aber zum Glück mit dem Vor- und Zunamen drin oder aber eben mit einer Internetseite, wo was zu finden war. Somit hatte ich wenigstens Glück und habe dann lediglich den Namen der Person in den MB eingetragen
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#5

21.06.2012, 11:43

Wenn die "Einzelfirma" ein Gewerbebetrieb ist, muss sie nur beim Gewerbeamt eingetragen sein.
Verena R.
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#6

23.06.2012, 18:25

Hallo zusammen,

lieben dank für die vielen Antworten.

Ich habe beim Gewerbeamt nocheinmal nachgebohrt. Und siehe da der Aussendienst von denen hat sich gerührt. Ich habe nun den Vor und Nachnamen :D :D
Aber der nächste Stoplerstein wartet schon.
Ich berichtete ja das wir einen MB beantragt hatten.
Auf diesem Stand der Nachname-Firma X.
Nun sehe ich grade der heisst etwas anders. Ich versuch es mal beispielhaft darzustellen.

MB gegen Einzelfirma: (Nachname): Schmidt. Bäckerei Müller,Adresse

Tatsächlich heisst der Wolfgang Schmitt, Bäckerei Müller.

Meint ihr das wird moniert, wenn ich nun in der Klage eintrage Wolfgang Schmitt,Adresse Firma X,Adresse.

Chefe meint das dürfte kein Problem sein und verweist auf § 17 Abs.2 HGB. Bin mir da unsicher. Was meint ihr? Die Akte nervt mich ungmein.

Danke für euer reges Interesse
Jupp03/11

#7

23.06.2012, 19:34

MB gegen Einzelfirma: (Nachname): Schmidt. Bäckerei Müller,Adresse

In dieser Form ist doch wohl kaum ein MB erlassen worden?!
Verena R.
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#8

23.06.2012, 19:57

Hi, klar stand da nicht Nachname.
Ich schrieb ja das war beispielhaft.
Im Online Mb schrieb meine Kollegin.

Schmidt,Bäckerei Müller,Musterstrasse1 ( Einzelfirma).

Mahnbescheid wurde erlassen und ging an die Firmenadresse ( Mahngericht Hagen).

Lieben Gruss
Jupp03/11

#9

23.06.2012, 19:58

und der wurde erlassen?
Liegt dir das Widerspruchschreiben vor?
Verena R.
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#10

23.06.2012, 20:15

Widerspruch ohne Begründung. Hab nun Klageanträge hier die gegen den Inhaber gehen sollen. Ich hab keine Ahnung ob das geht
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