Hallo,
ich habe hier einen Beschluss über die Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung. Der Beschluss ist wirksam seit dem 09.06.12, 19.00 Uhr. Mein Chef hat hier nun als Fristablauf den 22.06.2012 notiert (Frist 2 Wochen). Das Fristende fällt auf den Samstag, den 23.06.12, also Fristablauf am 25.06.12. Mein Chef meint aber, dass in ausländerrechtlichen Sachen der Fristablauf dann auf den Vortag fällt, also Freitag. Ich kenne das so gar nicht und bräuchte mal euer Fachwissen. Für diesen speziellen Fristablauf ist es mir egal, erledigen wir die Sache halt vorher, aber ich möchte nichts falsches lernen. Ich würde mich über eure Hilfe freuen.
Frist ausländerrechtlicher Beschluss
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 7416
- Registriert: 22.02.2007, 11:39
- Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
- Wohnort: Hannover
- Kontaktdaten:
Ist mir neu, dass in ausländerrechtlichen Sachen Fristen auf den Werktag vorher fallen, wenn die Frist an einem Feiertag oder Wochenende abläuft. Hab ich noch nie gehört und wir haben viele ausländerrechtliche Mandate. Dann wären ja unsere Anträge und Klagen regelmäßig zu spät eingereicht ![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.