Kostenausgleichungsantrag - kann mir jemand helfen?

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Liesel
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#11

07.06.2012, 10:15

Wollte doch nur klarstellen, daß man dem Mandanten vorher "genaue Zahlen" fast nie mitteilen kann. :oops:
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Adora Belle
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#12

07.06.2012, 10:18

Ist ja richtig. Hat auch immer nur einer auf den anderen geantwortet. 8) Ich wollt nur daran erinnern, daß die Fragestellerin selbst noch gar nicht wieder geantwortet hat, das sollten wir mal abwarten.
Micra
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#13

07.06.2012, 13:49

Hallo Ihr Lieben,
also ich habe mal in einem Seminar gehört, dass es diese Art von Streitwertfestsetzung gar nicht gibt. Meine Notitzen zu diesem Seminar liegen auf der Arbeit. Ich weis leider nicht mehr was der Dozent dazu gesagt hat.
Vielleicht hat jemand von euch das auch mal gehört?

Liebe Grüße
Micra
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Liesel
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#14

07.06.2012, 13:57

Micra hat geschrieben:... dass es diese Art von Streitwertfestsetzung gar nicht gibt.
Wie meinst du das denn?
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#15

07.06.2012, 14:07

Na so, wie ich es gesagt habe. Der Dozent meinte, dass es diese Art von Streitwertfestsetzung nicht gibt. Aber ich müsste mir mal meine Notitzen ansehen. Hat das wirklich noch nie jemand gehört?
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#17

07.06.2012, 14:17

Was ist denn "diese Art"?
Sonea

#18

07.06.2012, 14:21

Wahrscheinlich die Aufteilung von a bis b Wert x und von c bis d Wert y.
Micra
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#19

07.06.2012, 14:22

genau sonea, du hast mich verstanden.
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#20

07.06.2012, 14:24

Das erstaunt mich, wie ein Dozent so etwas behaupten kann. Die Festsetzung zu verschiedenen Zeitpunkten ist absolut üblich und ja auch notwendig für den Fall, daß sich die Werte geändert haben und nicht alle Gebühren zum gleichen Wert angefallen sind.
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