Zwangsversteigerung - Titel nicht gegen Miteigentümer

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ReNoAzubine
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#1

30.05.2012, 11:22

Okay, ich stehe hier komplett auf dem Schlauch und hoffe, ihr habt eine gute Idee. :oops:

Der Fall lautet wie folgt:
Wir vertreten eine WEG gegen eine (Teil-)Eigentümerin, die seit Längerem keine Nebenkosten mehr gezahlt hat. Mittlerweile haben wir einen rechtskräftigen Titel gegen sie erstritten (wobei die Nebenkosten für Mai 2012 allerdings noch fehlen). Ihr Teileigentum an der WEG soll nun zwangsversteigert werden. Die Forderung ist auch bereits auf Rangklasse 2 angemeldet. So weit kein Problem. Jetzt stellte sich aber heraus, dass die Schuldnerin ihre drei Kinder als Miteigentümer ins Grundbuch hat eintragen lassen. Die Kinder wurden bereits per Einschreiben angeschrieben, haben aber nicht reagiert. Mein Chef meint nun, dass wir vor der Zwangsversteigerung auch noch einen Titel gegen die drei Kinder als Miteigentümer brauchen. Ich sehe das nun nicht so, da wir ja so oder so aus dem Versteigerungserlös befriedigt werden, aber sein Wunsch ist mir Befehl. Allerdings sind die Schulden ja nun schon gegen die gute Frau (aber nicht gegen die Kinder) tituliert, also kann ich sie nicht noch einmal einklagen.

Muss ich jetzt den Titel umschreiben lassen, damit die Kinder auch als Schuldner heranzuziehen sind? Oder muss ich jetzt doch noch gegen die Kinder klagen - und wenn ja, mit welchen Klageantrag?

Tut mir leid, aber ich habe gerade echt keine Ahnung und auch die bisherige Recherche hat mir nicht weiter geholfen... :cry:
ReNoAzubine
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#2

30.05.2012, 13:22

Ich habe mir die Akte erneut angesehen.
Der Verkehrswert des Eigentums beträgt 192.000 €. Gemäß der Gesetze ist damit nur ein Betrag in Höhe von 9.600 € (5 % des Verkehrswertes) "abgesichert", da dieser bevorzugt auf Rang 2 steht. Alles darüber hinaus, im vorliegenden Fall gute 14.600 € ist dann nachrangig zu behandeln. Von daher verstehe ich, dass mein Chef die Forderung unserer Mandantschaft so gut wie möglich absichern will. Aber ich weiß noch immer nicht, wie ich das bewerkstelligen soll.

Kann mir, bitte, bitte, jemand helfen?
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