Rechtsschutzanfrage in Familienrecht/Unterhaltsangelegenheit

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Sungirl
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#1

30.05.2012, 12:03

Gute Morgen :wink1

Mir wurde eine Akte vorgelegt, in der ich eine Rechtschutzzusage in Familienrecht/ Unterhaltsansprüche einholen soll. Die Mdt. ist davon überzeugt, dass die Kosten von der RS übernommen werden. Sie hätte dies angeblich schon vorher geklärt.

Ich mache eine RS-Anfrage in Familienrecht zum ersten Mal.

Was genau soll ich reinschreiben? Wie ausführlich muss ich den Grund unserer Beauftragung beschreiben. Was haltet Ihr davon:

hiermit zeigen wir Ihnen an, dass wir von Ihrer Versicherungsnehmerin mit der
Wahrnehmung der Interessen beauftragt worden sind. Die ordnungsgemäße
Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.

Grund unserer Beauftragung ist die Geltendmachung von Kindesunterhalt gegen den
geschiedenen Mann unserer Mandantin.

Wir bitten Sie, uns kurzfristig die Kostenzusage zu erteilen.
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Liesel
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#2

30.05.2012, 12:07

Soweit ich weiß, zahlen RSV in Familiensachen nur eine Beratung - keine Tätigkeit. Alles andere wäre mir neu - lasse mich aber gern eines besseren belehren.

Ansonsten dürfte das, was du geschrieben hast, erstmal ausreichend sein.
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Adora Belle
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#3

30.05.2012, 12:09

Ich würde vorher nochmal anrufen und nachfragen, was genau übernommen wird. Ich kenne keine RSV, die die Vertretung in Familiensachen bezahlt. Üblich ist, daß eine Beratung bis 250 EUR gedeckt ist, wenn überhaupt.
Butterblume
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#4

30.05.2012, 12:26

Ich stimme meinen Vorrednerinnen zu. Mir ist auch nur eine Deckungszusage für eine Erstberatung bekannt und hier frage ich dann immer auch noch, ob eine Selbstbeteiligung besteht.
Sungirl
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#5

30.05.2012, 14:09

:thx :thx :thx
E_S
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#6

30.05.2012, 14:43

Folgendes interessiert mich gerade:

Wie sieht es aus, wenn eine einstweilige Anordnungssache vor dem Familiengericht verhandelt werden soll, z. B. nach dem GewSchG, ist das auch eine "Familiensache", so dass die Kosten für Tätigkeit nicht von einer RSV übernommen werden?
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Adora Belle
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#7

30.05.2012, 14:53

Hab ich jetzt nicht auf dem Schirm, würde es aber vermuten. Am besten findest Du das in einem ARB-Kommentar.
E_S
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#8

30.05.2012, 14:58

Dann muss ich zuerst einen ARB-Kommentar finden:-) das wird wohl schwierig, da mir hier so einer noch nicht untergekommen ist.

Gehört der Kommentar zu den must-haves?
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Adora Belle
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#9

30.05.2012, 15:02

Also ich hab keinen.
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