hab mal wieder einen Sonderfall, der das Ergebnis meiner und Chefinchens Nachlässigkeit ist.
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Wir hatten die ZV betrieben wegen ca. 2.000 €, inkl. Zinsen und Kosten, GV losgeschickt, alles super.
Da sich das ewig hinzog, geriet die Sache ein wenig aus den Augen und als die GVin mitteilte, dass die Schuldnerin den vollen Restbetrag in Höhe von 1.700 € zahlen wolle und ob sie den Vollstreckungstitel aushändigen könne, haben sowohl meine Chefin als auch ich unsere Forderungsaufstellung im PC geprüft und waren der Meinung, dass das der Restbetrag ist und haben der GVin das OK gegeben.
Ein paar Tage später stellt Chefin fest, dass das Forderungsprogramm - wie auch immer, wir sind ratlos - keine Zinsen mehr berechnet hatte (obwohl sie ja im ZV-Auftrag erfasst wurden) und dass uns jetzt eben ca 300 € fehlen.
Die erste Idee war, eine weitere vollstreckbare Ausfertigung zu beantragen. Denn die erste war ja weg - an die Schuldnerin ausgehändigt.
Diesen Sachverhalt schildernd haben wir also den entsprechenden Antrag gestellt.
Dieser wurde nun wie folgt zurückgewiesen:
"Der Antrag der Klagepartei auf Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung des Vergleichs des AG NU [...] war zurückzuweisen, weil die Beklagtenpartei materiellrechtliche Einwenungen geltend machte. (Logisch, sie ist ja der Meinung, sie habe die Forderung voll bezahlt) Materiellrechtliche Einwendungen können und sollen jedoch nicht vom Urkundsbeamten der Geschäftsstelle geprüft werden.
Der Antrag war deshalb zurückzuweisen."
Ich bin der Meinung, dass eine Beschwerde bzw. Erinnerung ja rein gar nichts bringt, da weder der UdG noch der Rechtspfleger die Angelegenheit prüfen können/dürfen.
Bei meinen Nachforschungen bin ich jetzt auf den einzig möglichen "Rechtsbehelf" der Klage auf Erteilung der Klausel gestoßen, da man hier Beweismittel vorbringen kann, die die Erteilung einer weiteren Klausel rechtfertigen.
Was sagt ihr dazu?
Danke schon mal.
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
LG, Yasura