Hallo Ihr Lieben,
Ich habe folgende Frage und hoffe darauf eine Antwort zu bekommen:
Hat man die Möglichkeit ab Anerkenntnis der Rechtswidrigkeit des angefochtenen Aufhebungs- und Erstattungsbescheides durch die Beklagte die Verzinsung von seitens der Beklagten an die Kläger (aufgrund des Anerkenntnisses) zu erstattenden Beträgen zu fordern? Her wird ja gern auf Zeit gespielt.
Hat jemand zufällig auch eine Rechtsprechung dazu ?? Ich finde nämlich nichts
Verzinsung Anerkenntnis im Sozialrecht
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und da Verzinsung Anerkenntnis im Sozialrecht weiter.
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