Fahrkosten - wohl ein Witz!

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NickyS
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#11

30.08.2007, 08:32

Soweit ich weiß, gibt es bei der Lohnabrechnung die Wahlmöglichkeit, daß entweder der Arbeitgeber die Steuerpauschale trägt oder eben der Arbeitnehmer. Vielleicht kannst Du das mit dem Steuerberater abklären und eine entsprechende Vereinbarung mit Deinem Ausbilder treffen, daß er die Steuerlast übernimmt.
Andreas

#12

30.08.2007, 08:45

Die pauschale Versteuerung von Fahrtgelderstattung wurde zum 1.1.2007 geändert.

Vorher war es so, daß man Fahrtkosten unabhängig von der Höhe als Arbeitnehmer netto bekommen hat, über die Lohnabrechnung, und der Arbeitgeber hat eine Pauschalsteuer von 15 % auf diese Abgaben getragen.

Jetzt ist es so, daß Fahrtkosten nur noch erstattet werden dürfen ab dem 21. Kilometer, und dann auch nur zu 0,30 € / km.

Beispiel:

Ein AN hat einen Arbeitsweg (einfach) von 34 km.

20 km sind nicht zu berücksichtigen, also rechnet man 34 - 20 = 14.

Diese 14 km * 0,30 € = 4,20 €

Es dürfen pro Arbeitstag also 4,20 € erstattet werden.

Hat der Monat bspw. 23 Arbeitstage, heißt das :

4,20 € * 23 = 96,60 €

Erstattung zulässig, die vom Arbeitgeber pauschal versteuert werden dürfen. Wird mehr bezahlt, ist das als normales Einkommen zu werten und dem Bruttolohn zuzurechnen, mit den normalen steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Folgen.
Gast

#13

30.08.2007, 09:14

Hallo,

soweit ich weiß, dürfen Fahrtkosten als "Geschenk" bis max. 44,00 € im Monat vom Arbeitgeber erstattet werden. Man muss aber aufpassen, dass die Grenze von 44,00 € im Monat nicht überschritten wird (wenn man z. B. Geb. hat und einen Blumenstrauß bekommt, der als Betriebsausgabe vom Arbeitgeber verbucht wird). Dann wird das ganze nämlich schon komplett wieder sozialversicherungspflichtig.

LG Becci
Janin

#14

30.08.2007, 09:32

Hallo,

unsere Azubine gibt mir immer am Monatsende ihre Fahrkarte mit Kontoauszug in die Hand. Dann bekommt sie diese von mir aus der Kasse wieder zurückerstattet. Hatten hier noch nie Probleme mit dem FA und wird auch schon so jahrelang geregelt.
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lady_lydili
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#15

30.08.2007, 09:36

ja genau , ich bekomme meine fahrtkosten auch so erstattet (ohne pauschale), mal bar, mal überwiesen. Ich denke, wenn du die kosten so ausbezahlt bekommst und nicht auf den lohn "draufrechnest", dann gehts ohne abzüge.
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...

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Andreas

#16

30.08.2007, 09:41

@Becci:
Was du meinst, ist das hier:

http://www.steuer-schutzbrief.de/steuer ... chale.html

Es handelt sich um eine Sachzuwendung nach § 8 Abs. 2 S. 9 EStG.

Janin:
Die werdet Ihr aber bekommen, wenn die Erstattung höher ist als nach der vorstehenden Berechnungsmethode beschrieben.
Gast

#17

30.08.2007, 16:26

@Andreas

Das ist nicht genau das, was ich meine. Man kann als Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auch geringfügige Geschenke machen, die nur dann sozialversicherungsfrei sind, wenn 44 € im Monat nicht überstiegen werden. Ob das jetzt ein Tankgutschein, ein Blumenstrauß oder eine pauschale Fahrkartenerstattung ist, ist dabei egal (glaube ich zumindest mal irgendwo gelesen zu haben).

LG Becci
Tigra
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#18

30.08.2007, 16:35

bei uns in Bayern ist das mitdrin im Ausbildungsvertrag mit der Fahrkarte allerdings gilt das nur bis zu den 40-45 € (genauen Betrag weiß ich nicht) dass diese steuerfrei sind
frag doch mal ob du nicht bis 40 € oder dem betrag der gerade aktuell ist in der Gehaltsabrechnung abgerechnet bekommst und dann den rest so bekommst, denke das ist wohl für RA die bessere Alternative und dir wird nix abgezogen
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butterflybabe
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#19

30.08.2007, 16:52

:zustimm Sway

Ich frag mich allerdings, ob wir das in der Kanzlei richtig machen. Ich nehm alle Fahrtkosten unserer Azubine rein. Egal ob 44,00 € oder mehr.

Muss wohl mal mit dem Steuerberater telefonieren.
Tigra
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#20

30.08.2007, 17:12

wie meinst du rein? bei der gehaltsabrechnung?

theor. kann man auch eine isarkarte für die kanzlei anschaffen, pro forma quasi, udn diese dann der azubine kostenfrei zur verfügung stellen...
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