Hallo ihr Lieben,
wie würdet ihr in folgender Sache vorgehen:
Die GVin erhält den Auftrag, den Haftbefehl zu vollstrecken. Heute erreicht uns das Schreiben, dass sie den Schuldner mehrfach nicht angetroffen habe und er auch nicht auf Aufforderungen reagiert hat, sowie eine Vollstreckung nur zur Nachtzeit erfolgversprechend wäre und rechnet uns die ganzen Kosten vor.
Gläubigerin hat selbst kaum Geld und fürchtet, dass sie die Kosten nicht zurück bekommt. Ob man denn nicht einfach den GV bitten könnte, es auf "normale" Art und Weise nochmal zu versuchen.
Das Verfahren wurde laut GVin "vorläufig eingestellt".
Heißt das, es reicht ein Schreiben an die GVin, das Verfahren fortzusetzen?
Oder bin ich nun gezwungen, den Gerichtsbeschluss zur Vollstreckung zur Unzeit einzuholen, damit ich die GVin nochmal losschicken kann?
Danke schon mal und liebe Grüße
Yasura
ZV: Vollstreckung Haftbefehl, weitere Vorgehensweise?
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Ja sicher, die Einholung des Beschlusses kostet nichts, aber die GVin verlangt das Doppelte der üblichen Gebühren (109 €), wenn sie zur Nachtzeit vollstreckt und es fallen Schlosserkosten zwischen 80 und 300 € an. Diese Kosten scheut die Gläubigerin und sie möchte wissen, ob es keinen anderen Weg gibt.
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- NORTHERN DINO
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Schon mal an PKH gedacht?
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