KfB Rechtsmittel

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#31

13.03.2012, 18:11

Mdt hat gar keine Begründung angegeben. Das mit $ 11 hat das Gericht wohl von sich aus angenommen.

Ok, dann geht die Akte jetzt in die nächste Instanz. Wunderte mich nur, warum das da nicht steht.
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#32

13.03.2012, 18:28

Steht im Beschluss nix über die Nichtabhilfe? :shock:
Das ist im Ausgangsbeitrag doch erwähnt. Eine Nichtabhilfe hat die Vorlage an die nächst höhere Instanz zur Folge.
§ 11 RVG befasst sich mit der Festsetzung gegen die eigene Partei, insoweit hat das Gericht schon richtig gehandelt. Der Beschwerdewert ist auch massig erreicht. Es läuft also alles den üblichen Gang. :wink:
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#33

13.03.2012, 19:53

das bestreite ich ja auch alles gar nicht, ich fands nur komisch, dass nichts davon stand, dass es eben zum OLG abgegeben wird. Das war das einzige was mich verwirrt hat.

Eine Frage noch: Die Rechtsbeschwerde muss extra zugelassen werden?
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#34

13.03.2012, 19:59

Yep, das sollte sich dann aus der Beschwerdeentscheidung ergeben, ob ja oder nein. In dem Nichtabhilfe-Beschluss wird nicht unbedingt verlautbart, wo die Akte hingeht. Ich schreibe das immer rein, andere haben eine andere Formulierung. Das wird wohl als bekannt vorausgesetzt schätze ich mal...
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#35

13.03.2012, 22:46

jo... es gibt ja auch keine Rechtsmittelbelehrungen mehr.. muss man alles selbst wissen :pfeif
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#36

14.03.2012, 10:06

Na ja, bei einer Beschwerde gegen einen KFB / VFB ist das Wissen dazu ja eigentlich nicht soooo sensationell, schon weil es recht häufig vorkommt, aber wenn es beruhigt: Es ist beabsichtigt, die Vorschriften dahingehend zu ändern, dass in allen Bereichen (nicht nur im FamFG, sondern u.a. auch in der ZPO) RM-Belehrungen Pflicht werden.
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#37

14.03.2012, 10:07

Anscheinend kommt es nicht so häufig vor, wenn ich so blöd fragen muss :pfeif

vielleicht bin ich auch zu verwöhnt, da ich fast nur Fam Sachen bearbeite ;-) (ich denke mal da hamses auch nur gemacht, weil sich alles geändert hat und keiner so genau Bescheid wusste)
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#38

14.03.2012, 10:16

Gerade die KFB / VFB werden - wenigstens bei uns - auch NICHT mit einer Belehrung versehen, eben weil da die ZPO gilt. :mrgreen:
Der Gesetzgeber will wegen der Unwissenheit wohl der Allgemeinheit unter die Arme greifen und ändert das deshalb. So habe ich es zumindest in einem Entwurf gelesen. Wenn eure FamFG-KFB schon eine Belehrung enthalten, habt ihr Glück. 8)
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#39

15.03.2012, 14:35

gilt die ZPO in KFV im Familienrecht nicht nur über einen verweis vom FamFG? Dann müsste auch die rechtsmittelbelehrung mit aufzunehmen sein, denn die ist ja im FamFG geregelt, also auch für das KFV relevant...
***

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#40

15.03.2012, 16:48

Das sehe ich gerade nicht so, eben weil das FamFG keine eigenständige Regelung zur RM-Belehrung ausweist, sondern "nur" auf die ZPO verweist. Es ist also durch den Querverweis die ZPO relevant und nach dieser ist eine Belehrung (noch) nicht zwingend.
Zuletzt geändert von 13 am 12.08.2014, 18:58, insgesamt 1-mal geändert.
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