Frage zur Fristverlängerung

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Chantal123
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#1

05.03.2012, 14:45

hallo!

also ich soll eine Fristverlängerung beantragen mit der Begründung, wegen Überbelastung und nicht rechtzeitige Absprache mit Mdt und wegen einem möglichen Vergleich mit dem Gegner
passt das so?

In dieser Sache bitte ich höflich um Fristverlängerung bis zum

30.03.2012

zur Klageerwiderung hinsichtlich der Verfügung des Landgerichts München vom 27.01.2012.

Begründung:

Der Unterzeichner ist als alleiniger Sachbearbeiter derzeit arbeitsüberlastet, so dass die Klageerwiderung nicht bis zum 05.03.2012 gefertigt und mit dem Beklagten abgestimmt werden kann. Des Weiteren besteht die Möglichkeit eines Vergleichs mit dem gegnerischen Bevollmächtigten in dieser Angelegenheit.


DANKE!
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sansibar
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#2

05.03.2012, 15:02

Alles gut, nur letzter Satz:
Ferner soll der Versuch einer vergleichsweisen Einigung unternommen werden.
Grüße - sansibar
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Caskett
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#3

07.03.2012, 16:59

Huhu bin neu hier :wink1 und hab mal ne Frage:

Mein Chef geht jetzt Freitag in den Urlaub und will, dass ich einige Fristen verlängern lasse. Ausgehend von der "Ursprungsfrist" von zwei Wochen würde die Verlängerung am 23.03.2012 enden, wo er auch noch im Urlaub wäre, kann ich diese "Ursprungsfrist" nun auf 3 oder gar vier Wochen dehnen?

:thx schon mal!
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gkutes

#4

07.03.2012, 17:15

? wie meinen? Ursprungsfrist dehnen???

du musst diese Fristen dann halt um entsprechend eine Woche oder zwei Wochen mehr verlängern lassen.
Caskett
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#5

07.03.2012, 17:21

Sorry hab ich mich blöd ausgedrückt?

Ich meine das Gericht hat eine zweiwöchige Frist zur Klageerwiderung bis zum 09.03.2012 gesetzt, theoretisch würde ich sie im Normalfall zwei Wochen, also bis zum 23.03.2012 verlängern lassen, da mein Cheffe da aber noch im Urlaub ist, viel ich die Frist mindestens bis zum 30.03.2012 verlängern lassen. Muss ich mich bei meiner Fristverlängerung an der vom Gericht gewählten zweiwöchigen Frist orientieren? Oder muss ich bei den zwei Wochen bleiben?
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Pepples
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#6

07.03.2012, 17:29

Ach soooooo meinst Du das. :wink:
Du kannst die Frist um den Zeitraum verlängern lassen, damit's dann wieder passt. Du bist nicht an die ursprüngliche Fristdauer gebunden. :lol:
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gkutes

#7

07.03.2012, 17:41

auf diese idee wäre ich jetzt im Leben nicht gekommen :D
also, wie Pepples schon sagt, die Länge der Fristverlängerung kann beliebig gewählt werden

*edit wegen Namensänderung
Zuletzt geändert von gkutes am 07.03.2012, 17:45, insgesamt 2-mal geändert.
Caskett
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#8

07.03.2012, 17:43

Ich hab aber auch Grütze zusammengeschrieben... :lol:

Kein Wunder das mich keiner verstanden hat, ich hab mich selber nicht verstanden. :roll: :mrgreen:

Aber vielen Dank euch!
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#9

07.03.2012, 17:44

Pebbles
Pepples bitte, soviel Zeit muss sein :wink:
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