habe bereits das Forum durchforstet, ob es nicht schon einen ähnlichen Fall gab, aber leider nichts entsprechendes gefunden. Auch RVG und Enders konnten mir nicht weiterhelfen.
Wir betreiben die ZV gegen den Schuldner in der Hans-Wurst-Straße. Zuständig ist GV X.
GV X bestimmt Termin zur Abnahme der EV.
Kurz darauf ruft GV X an und teilt mit, dass der Schuldner in die Muster-Straße umgezogen ist, wofür GV Y zuständig ist.
GV X gibt die Akten an GV Y ab, welcher einen neuen Termin zur Abgabe der EV bestimmt.
Kriegen wir nun zweimal die Nr. 3309 VV für Abgabe der EV oder nur einmal? Was ist das gebührenauslösende Ereignis? Dass wir den Antrag gestellt hatten, dass der Termin bestimmt wird oder dass der Termin stattfindet?
Danke euch schon mal
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
LG, Yasura