Anrechnung Geschäftsgebühr - Rechtsschutzversicherung
- petzilein
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Die vorgerichtlichen Kosten musst Du als Nebenforderung mit in die Klage einbringen. Die Rechtsschutzversicherer weisen hierauf auch eigentlich immer in íhrer Kostenzusage hin. Die meisten verlangen sogar, dass du den nicht anrechenbaren Teil in der Klage geltend machst, damit dann in einem eventuellen Kostenfestsetzungsverfahren die volle Verfahrensgebühr geltend gemacht werden kann.
Liebe Grüße von der Petz
Manche Arbeiten muss man erst dutzende Male verschieben,
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- Pepples
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Hallo anni13
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"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
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Hallo Victoria, erzähle doch bitte, was mit der Abrechnung mit der RS rausgekommen ist, habe jetzt dasselbe Problem wie Du
Wer stets in den Spuren anderer tritt kann nicht überholen!
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- Forenfachkraft
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Hallo Bassai, d. h., ich rechne Mdt. gegenüber im Endeffekt 0,65 GG ab und gegenüber der RS die volle 1,3 Verfahrensgebühr? Die schlaue RS hat mir geschrieben, dass ja die GG zur Hälfte anzurechnen ist und deshalb sie nur Betrag x bezahlt.
Kannst Du mir ne Fundstelle oder irgendetwas benennen? Danke
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- sunshine24
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§ 15a RVG
Anrechnung einer Gebühr.
(1) Sieht dieses Gesetz die Anrechnung einer Gebühr auf eine andere Gebühr vor, kann der Rechtsanwalt beide Gebühren fordern, jedoch nicht mehr als den um den Anrechnungsbetrag verminderten Gesamtbetrag der beiden Gebühren.
Hiernach hat der RA ein Wahlrecht, auf welche Gebühr er anrechnet.
Anrechnung einer Gebühr.
(1) Sieht dieses Gesetz die Anrechnung einer Gebühr auf eine andere Gebühr vor, kann der Rechtsanwalt beide Gebühren fordern, jedoch nicht mehr als den um den Anrechnungsbetrag verminderten Gesamtbetrag der beiden Gebühren.
Hiernach hat der RA ein Wahlrecht, auf welche Gebühr er anrechnet.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
- Rumpelstilzchen
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Wir vertreten hier einen Großmandanten, dessen RS-Vers. nur im Prozessfall eintritt. Außergerichtlich besteht hier NIE Deckungsschutz. Dieser RS-Vers. gegenüber rechnen wir immer die volle VG ab. Die wird immer problemlos gezahlt.
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- Forenfachkraft
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Danke.
Wer stets in den Spuren anderer tritt kann nicht überholen!
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oh, der Beitrag ist nun schon eine Weile her. Aber komme gerne trotzdem nochmal darauf zurück wie es nun bei mir gelaufen ist:
Die RSV hat volle Verfahrensgeb. bezahlt (abzüglich Selbstbeteiligung).
Dem MDT gegenüber habe ich dann separate Endrechnung gestellt natürlich mit Berücksichtigung der Anrechnung und der bereits geleisteten Zahlungen (von ihm und RSV).
LG Victoria
Die RSV hat volle Verfahrensgeb. bezahlt (abzüglich Selbstbeteiligung).
Dem MDT gegenüber habe ich dann separate Endrechnung gestellt natürlich mit Berücksichtigung der Anrechnung und der bereits geleisteten Zahlungen (von ihm und RSV).
LG Victoria