Anrechnung Geschäftsgebühr - Rechtsschutzversicherung

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petzilein
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#21

26.10.2011, 13:30

Die vorgerichtlichen Kosten musst Du als Nebenforderung mit in die Klage einbringen. Die Rechtsschutzversicherer weisen hierauf auch eigentlich immer in íhrer Kostenzusage hin. Die meisten verlangen sogar, dass du den nicht anrechenbaren Teil in der Klage geltend machst, damit dann in einem eventuellen Kostenfestsetzungsverfahren die volle Verfahrensgebühr geltend gemacht werden kann.
Liebe Grüße von der Petz

Manche Arbeiten muss man erst dutzende Male verschieben,
bis man sie endgültig vergisst !
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Pepples
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#22

26.10.2011, 13:48

Hallo anni13 :wink1

Bitte ergänze dein Profil noch hinsichtlich deiner Tätigkeit ;)

Wir verweisen auf die Forenregeln (hier: 4.)

foreno-grundlagen.php

und den Hinweis des Moderatorenteams:

viewtopic.php?f=12&t=52549

:thx
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Luisa123456
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#23

27.02.2012, 14:45

Hallo Victoria, erzähle doch bitte, was mit der Abrechnung mit der RS rausgekommen ist, habe jetzt dasselbe Problem wie Du :(
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bassai
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#24

27.02.2012, 15:14

Also ich hab das so gelernt auf 2 Fortbildungen dass man das Wahlrecht so ausüben kann und hab das bei Klagen die ich auf dem Tisch hatte auch schon so gesehen - das geht durchaus.
Luisa123456
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#25

27.02.2012, 19:57

Hallo Bassai, d. h., ich rechne Mdt. gegenüber im Endeffekt 0,65 GG ab und gegenüber der RS die volle 1,3 Verfahrensgebühr? Die schlaue RS hat mir geschrieben, dass ja die GG zur Hälfte anzurechnen ist und deshalb sie nur Betrag x bezahlt.

Kannst Du mir ne Fundstelle oder irgendetwas benennen? Danke
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sunshine24
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#26

27.02.2012, 20:43

§ 15a RVG
Anrechnung einer Gebühr.

(1) Sieht dieses Gesetz die Anrechnung einer Gebühr auf eine andere Gebühr vor, kann der Rechtsanwalt beide Gebühren fordern, jedoch nicht mehr als den um den Anrechnungsbetrag verminderten Gesamtbetrag der beiden Gebühren.


Hiernach hat der RA ein Wahlrecht, auf welche Gebühr er anrechnet.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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Rumpelstilzchen
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#27

27.02.2012, 21:28

Wir vertreten hier einen Großmandanten, dessen RS-Vers. nur im Prozessfall eintritt. Außergerichtlich besteht hier NIE Deckungsschutz. Dieser RS-Vers. gegenüber rechnen wir immer die volle VG ab. Die wird immer problemlos gezahlt.
Luisa123456
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#28

28.02.2012, 21:56

Danke.
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Victoria
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#29

19.11.2012, 10:27

oh, der Beitrag ist nun schon eine Weile her. Aber komme gerne trotzdem nochmal darauf zurück wie es nun bei mir gelaufen ist:

Die RSV hat volle Verfahrensgeb. bezahlt (abzüglich Selbstbeteiligung).

Dem MDT gegenüber habe ich dann separate Endrechnung gestellt natürlich mit Berücksichtigung der Anrechnung und der bereits geleisteten Zahlungen (von ihm und RSV).

LG Victoria
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