vergleich geschlossen- keine Zahlung erfolgt

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schnorpsel
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#1

20.02.2012, 11:41

hallo bin neu hier und hab auch etwas gezögert, aber das klingt hier alles sehr nett und ich hoffe ihr könnt mir helfen, denn mein chef macht jetzt echt druck.

haben vergleich geschlossen, wir waren kläger. Beklagte sollte aus vergleich 800,00 € in raten zahlen. 2 Raten á 100,00 € hat sie auch noch hinbekommen. aber nun ist seit über einem jahr pause. mehrfach schuldnerin/beklagte aufgefordert zu zahlen, aber nichts. was soll ich jetzt machen ? vollstreckbare ausfertigung des vergleiches beim gericht anfordern? GVZ wegen abgabe ev kontaktieren ? vollstrecken- wobei lohnpfändung nichts bringt- ALG II, für kontenpfändung fehlt die bankverbindung! Hilfeeee ! :shock:
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Liesel
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#2

20.02.2012, 11:47

Zunächst vollstreckbare Ausfertigung verlangen. Sofern der Vergleich nicht von Amts wegen zugestellt wurde, müßtest du den dann noch zustellen lassen.

Wenn du keine Anhaltspunkte für eine Pfändung hast, bleibt dir nur Sachpfändungsauftrag mit eV-Antrag, wobei du dann die Zustellung des Vergleiches gleichzeitig mit dem ZV-Auftrag machen kannst.
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jojo
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#3

20.02.2012, 11:47

Na, vollstreckbare beantragen und Titel zustellen lassen: Vielleicht ist da demnächst wat zu holen. Auf dem Konto dürfte wahrscheinlich nix drauf sein..
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schnorpsel
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#4

20.02.2012, 12:18

Vielen Dank für Eure schnellen Antworten ! :thx
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Kanzleihund
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#5

20.02.2012, 13:35

Moment so viel ich weiß, werden gerichtliche Vergleich von Amts wegen zugestellt. Oder irre ich mich da.

Ansonsten müßte es doch auch ausreichen, wenn Gerichtsvollzieher zustellt und sofort mit der Zwangsvollstreckung beginnt :pfeif
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#6

21.02.2012, 10:05

Genau, ohne Anhaltspunkte würde ich auch Zustellung und Sachpfändung mit Antrag auf Abgabe der EV machen und dann mal ins Protokoll schauen, ob sich daraus Pfändbares ergibt.

Übrigens, ihr habt aber Geduld, 1 Jahr hätte ich nicht gewartet ...
Sonnenkind
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#7

21.02.2012, 12:36

Evtl. vorab bei Gericht anfragen, ob e.V. bereits abgegeben wurde.
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#8

21.02.2012, 12:44

@Kanzleihund: Du irrst. Vergleiche werden im Parteibetrieb zugestellt. :knutsch

@schnorpsel: Hat sie damals schon ALG II bezogen? Dann würde ich über eine Strafanzeige wegen Eingehungsbetrug nachdenken.... bringt zwar erstmal kein Geld, aber was für die Seele.
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
schnorpsel
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#9

21.02.2012, 13:35

Also ja wir haben viel Geduld und dann hatte ich keinen Plan was ich machen soll und habe es schön vor mir her geschoben. Jedenfalls werde ich jetzt eine vollstreckbare Ausfertigung anfordern und dann GVZ losschicken mit Abgabe zur e.V. . Die hat die Beklagte übrigens noch nicht abgegeben, habe ich beim Gericht nachgefragt. Mit der Strafanzeige wird vielleicht schwierig, da ja das Gericht slebst wusste das Sie ALG II Empfängerin ist, haben von Ihr den aktuellen ALG II Bescheid im Protokoll angfordert. Vielen Dank für Eure Bemühungen, es ist toll hier :P
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