Berichtsheft

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Sputnik85
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#11

14.12.2011, 16:32

@Hasinator:
Wie du siehst, gibt es doch erhebliche Unterschiede. Wir mussten in Thüringen die Berichtshefte täglich aktualisieren und bei der schriftlichen Prüfung den Lehrern vorlegen.

Es ist also an sichersten für dich, bei der RAK nachzufragen, wie es üblich ist.

Viel Erfolg bei der Prüfung :)
:niveau
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Nein, ich bin nicht böse. Ich bin nur manchmal nicht ganz nett.

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Hasinator
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#12

14.12.2011, 16:32

:thx
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ninjafan
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#13

28.01.2012, 20:16

Also in M-V ändert die Rechtsanwaltskammer das System scheinbar regelmäßig. Ich (2. Lehrjahr) habe ein Wochenberichtsheft, das jetzige erste Lehrjahr aber ein tägliches. Ohnehin scheint das öfter zu wechseln. Täglich schreiben zu müssen ist in meinen Augen kompletter Schwachsinn, da ohnehin fast immer dasselbe drinsteht. Schon bei meinen Wochenberichten sieht es immer gleich aus...
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#14

30.01.2012, 15:53

wir mussten im drei-monats-rhythmus berichte fertigen (schleswig-holstein), wobei was heißt "mussten", der berufsbildungsausschuss hatte dies auf einem anschreiben/ infoblatt empfohlen.
Christine
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#15

16.02.2012, 20:11

Wir (S-H) müssen auch 3-Monats-Berichte schreiben, allerdings streiten sich bei uns die Lehrer darum, ob die Berichte nun Tätigkeiten im Büro oder auch Themen aus der Schule (also reine Theorie) enthalten sollen.
Habibi
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#16

17.02.2012, 13:09

Ich schreibe auch 3-Monats-Berichte(NRW).

Eine Freundin die ist schon fertig und sie hat auch 3-Monats-Berichte geschrieben. Die Kammer bzw. Lehrer haben nichts gesagt. Ich hatte auch mal meine Lehrer gefragt die meinten auch so 2 oder 3 Monats-Berichte.

LG
Fräulein Fit

#17

17.04.2012, 15:57

michi-bruce hat geschrieben:Meins musste ich auch nur monatlich führen. Und bei der Prüfung haben die sich das auch nicht so penibel angesehen. 'Blick-drauf-geworfen' ist eher das richtige Wort. :wink:
Kenne ich auch nicht anders.
Einmal aufgeklappt, zugeklappt, Stempel drauf und fertig :huepf
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#18

17.04.2012, 16:16

in nürnberg reicht es völlig aus, wenn das berichtsheft monatlich geschrieben wird.
Habibi
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#19

26.06.2012, 13:02

Also ich schreibe drei Monatsberichte (NRW)..... ich hatte bei der Anwaltskammer (Düsseldorf) nachgefragt und die sagten das reicht.

Die Berichte werden nicht vor der Prüfung gelesen, soweit ich weiß. Sie werden erst dann gelesen, wenn man durchgefallen ist. Damit man nachvollziehen kann woran das lag etc.

lg
Fräulein Fit

#20

26.06.2012, 13:22

Du musst das Heft aber vorzeigen, sonst darfst du die Prüfung gar nicht erst machen.
War zumindest bei uns so. Aber gelesen werden die nicht :roll:
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